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Aktuell: Artikel-Serie Nebenkostenprivileg (Teil 4)

Fernsehen via Internet als Alternative

31. Mai 2024

Aufgrund einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes sind die Kosten für Kabelfernsehen nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Mietnebenkosten umlagefähig. Dies ermöglicht es betroffenen Mietern, ihren TV-Empfangsweg ab diesem Zeitpunkt frei zu wählen, während sie derzeit noch den Kabelanschluss zusammen mit der Miete bezahlen müssen, selbst dann, wenn sie diesen gar nicht nutzen. Nachdem wir im ersten Teil unserer Artikel-Serie die Hintergründe zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs beleuchtet und erklärt haben, was für Mieter zu tun ist, die ihr TV-Programm weiterhin via Kabelfernsehen empfangen möchten, sowie im zweiten Teil und dritten Teil den Satellitendirektempfang respektive das terrestrische Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) als alternative Empfangsmöglichkeiten vorgestellt haben, widmen wir uns im vierten Teil nun dem Fernsehen via Internet und zeigen, wieso dieser Empfangsweg für wechselwillige Kabelkunden von Interesse sein könnte und welche Anbieter mit was für einem Programmangebot zu welchen Preisen um die Kunden buhlen.

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