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Aktuell: Artikel-Serie Nebenkostenprivileg (Teil 1)

Die Zukunft des Kabelfernsehens

23. Februar 2024

Ab dem 1. Juli 2024 kommt auf den Großteil der hiesigen Kabel-TV-Haushalte eine bedeutende Umstellung zu, denn zu diesem Zeitpunkt wird das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Dieses ermöglichte es Vermietern bislang, Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern wie Vodafone oder Pÿur abzuschließen und die Kosten der TV-Kabelanschlüsse über die Mietnebenkosten abzurechnen. Unabhängig davon, ob der Mieter den Kabelanschluss nutzte oder nicht, wurden die Gebühren anteilig auf die Mietparteien umgelegt. Diese in den 1980er Jahren verabschiedete Regelung endet nun zum 30. Juni 2024, so dass ab diesem Zeitpunkt rund 12,5 Mio. Haushalte die Möglichkeit erhalten, ihren TV-Empfangsweg und den entsprechenden Anbieter frei auszuwählen. Wir haben dies zum Anlass genommen, in einer Artikel-Serie die verschiedenen Optionen zu beleuchten, die betroffenen Mietern ab Juli offen stehen. Im ersten Teil wollen wir zunächst erklären, was nun für diejenigen Haushalte zu tun ist, für die Kabelfernsehen auch weiterhin der Empfangsweg der Wahl bleiben soll, denn wer sicher gehen will, dass der TV-Bildschirm demnächst nicht schwarz bleibt, ist gezwungen selbst aktiv zu werden. Außerdem beleuchten wir, warum und um welchen Betrag Kabelfernsehen zukünftig teurer wird.

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