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Aktuell: Artikel-Serie Nebenkostenprivileg (Teil 3)

Das Antennenfernsehen als Alternative

26. April 2024

Aufgrund einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes sind die Kosten für Kabelfernsehen nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Mietnebenkosten umlagefähig. Dies ermöglicht es betroffenen Mietern, ihren TV-Empfangsweg ab diesem Zeitpunkt frei zu wählen, während sie derzeit noch den Kabelanschluss zusammen mit der Miete bezahlen müssen, selbst dann, wenn sie diesen gar nicht nutzen. Nachdem wir im ersten Teil unserer Artikel-Serie die Hintergründe zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs beleuchtet und erklärt haben, was für Mieter zu tun ist, die ihr TV-Programm weiterhin via Kabelfernsehen empfangen möchten, und im zweiten Teil den Satellitendirektempfang als alternative Empfangsmöglichkeit vorgestellt haben, widmen wir uns im dritten Teil nun dem terrestrischen Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) und zeigen, wieso dieser Empfangsweg für wechselwillige Kabelkunden von Interesse sein könnte.

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