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Aktuell: Artikel-Serie Nebenkostenprivileg (Teil 5)

Netzbetreiber schalten Kabel-TV-Anschlüsse ab

28. Juni 2024

Der 1. Juli und somit der Stichtag, ab dem es Hauseigentümern bzw. Hausverwaltungen nicht mehr erlaubt ist, die Kabelgebühren über die Nebenkosten abzurechnen und Millionen Mieter somit die freie Wahl ihres TV-Empfangswegs haben, steht nun unmittelbar bevor. In den bisherigen vier Teilen unserer Artikel-Serie zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs haben wir die verschiedenen Möglichkeiten erläutert, die betroffenen Haushalten nun offen stehen und die vom Umstieg auf eine der alternativen Empfangsmöglichkeiten Satelliten-TV, terrestrisches Antennenfernsehen oder Fernsehen via Internet (IPTV) bis zur Beibehaltung des Kabel-TV-Empfangs reichen. Wichtig ist, dass es für betroffene Mieter auch in letzterem Fall notwendig ist, selbst aktiv zu werden, da sie sonst Gefahr laufen, schon bald vor einem schwarzen TV-Bildschirm zu sitzen, was in Anbetracht der gerade laufenden Fußball-EM besonders bitter wäre. Im letzten Teil der Serie fassen wir daher noch einmal das Wichtigste zu der für zahlreiche Haushalte anstehenden Änderung zusammen und zeigen auf, wie Mieter in Erfahrung bringen können, ob sie von der Umstellung betroffen sind, welche Möglichkeiten ihnen in diesem Fall offen stehen und zu welchen Maßnahmen die Kabelnetzbetreiber greifen, um Schwarzsehern das TV-Signal abzuschalten.

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