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Medienstaatsvertrag legt Reihenfolge der TV-Programme fest

27. Juli 2023

Die Auswahl an verfügbaren TV-Sendern hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich erweitert, wodurch sich das Fernseherlebnis im Allgemeinen nun deutlich facettenreicher gestaltet. Besonders beim Satellitenfernsehen mit seinen potenziell mehreren tausend Kanälen kann eben jene Vielfalt jedoch auch zur Herausforderung für Nutzer werden, wenn es darum geht, den Überblick hier nicht zu verlieren. Da es bisher keine einheitliche Sender-Reihenfolge bei Smart-TVs, Set-Top-Boxen und den IPTV-Diensten gab, half so meist nur die Erstellung einer individuellen Favoritenliste oder die eigenhändige Bearbeitung der Programmreihenfolge, um die persönlich präferierten Programme im Blick zu behalten. Beides erweist sich jedoch oft als umständlich und zeitaufwendig. Diesem Problem folgend haben die Gesetzgeber aber im Medienstaatsvertrag (MstV) eine neue Regelung für eine feste Sortierung bestimmter Sender verankert, die einerseits für mehr Komfort und andererseits vor allem auch für eine bessere Auffindbarkeit von gesellschaftlich relevanten Programmen sorgen soll. Diese sogenannten „Public-Value“-Angebote erscheinen dadurch auf den vorderen Plätzen, was eine hohe Sichtbarkeit erzeugt. Was es mit diesen Public-Value-Angeboten genau auf sich hat bzw. welche Voraussetzungen für die Eingruppierung gelten, inwieweit die Regelung bereits umgesetzt wurde, ob es weiterhin möglich bleiben wird, die Sender individuell zu sortieren und wie die vorgegebene Liste konkret aussieht, klären wir in unserem ausführlichen Artikel.

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