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KJM veröffentlicht Gutachten zum technischen Jugendmedienschutz

23. September 2016

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ein Gutachten mit dem Titel “Perspektiven des technischen Jugendschutzes “ veröffentlicht, das jugendschutz.net im Auftrag der KJM verfasst hat. Darin wird unter anderem herausgestellt, dass Schutzoptionen auch mobile Geräte, und dies geräteübergreifend, abdecken müssen.

Das Gutachten liefert nach KJM-Angaben Antworten auf Fragen nach aktuellen technischen Schutzoptionen neben den klassischen Jugendschutzprogrammen. Ferner wird etwa die Frage beantwortet, wie zukunftsfähige Schutzkonzepte aussehen müssen, um Kinder und Jugendliche im Zeitalter von Medienkonvergenz und sozialen Plattformen effektiv vor problematischen Inhalten im Netz schützen zu können. Zudem wird gefragt, welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten für den technischen Jugendmedienschutz bestehen.

Andreas Fischer, Vorsitzender der KJM sagt dazu: „Der technische Jugendmedienschutz ist und bleibt eines der wichtigsten Anliegen der KJM. Mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird das Spektrum der anerkennungsfähigen technischen Schutzoptionen auf die so genannten Teillösungen für geschlossene Systeme erweitert. Die KJM möchte mit diesem Gutachten einen Beitrag dazu leisten, Kriterien für zukunftsfähige Konzepte zu formulieren, um die Richtung für technische Weiterentwicklungen zu weisen.“

Schutzfunktionen auch für mobile Geräte

Ein wichtiges Ergebnis des Gutachtens ist nach Angaben der KJMsind zum Beispiel, dass effiziente Schutzoptionen auch mobile onlinefähige Geräte abdecken und geräteübergreifend funktionieren müssen. Denn Nutzerstudien zeigen anch KJM-Angaben, dass Kinder und Jugendliche das Internet vorrangig mobil über Smartphones nutzen. Das Social Web mit seinen Messenger, Foto- und Videodiensten gehört zu den bei Kindern und Jugendlichen beliebtesten Angeboten im Netz.

Deshalb müssen, so die Gutachter, zukunftsfähige Jugendschutzsysteme auch Risiken im Bereich der Kommunikation und des Datenschutzes adressieren. Der einfacheren Handhabung halber sollten Eltern zudem die Möglichkeit haben, Schutzmechanismen an zentraler Stelle zu aktivieren.

Große Internetunternehmen bieten oft nur punktuellen Schutz

Dafür sind laut KJM die Einstellungen in den Betriebssystemen onlinefähiger Geräte geeignet, wo geräteweite Konfigurationen vorgenommen werden können. Ebenfalls im Gutachten festgehalten wird, dass viele große Internetunternehmen eigene, proprietäre Schutzfunktionen beiten, mit denen einige Risiken im Web (wie Belästigungen oder ungewollte Datenpreisgabe) reduziert werden können. Diese Optionen bieten, so das Gutachten, aber häufig nur punktuellen Schutz für Kinder und Jugendliche.

Ein weiteres Ergebnis des Gutachtens besteht darin, dass mit zunehmender Nutzung des Internets über Apps die Bedeutung großer Plattformen für den Jugendschutz wächst. Diese Plattformen sollten deshalb sichere Konfigurationen insbesondere für Kinder anbieten, die idealerweise auch mit weiteren Schutzkonzepten korrespondieren und sich in ein übergreifendes System integrieren lassen. Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

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