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Bundesverfassungsgericht urteilt über Rundfunkbeitrag

18. Juli 2018

Vor wenigen Minuten hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zu mehreren Verfahren bezüglich des Rundfunkbeitrages verkündet. Neben einigen Privatpersonen hatte der Autovermieter Sixt den Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form beanstandet. Dabei ging es auch um die Frage, ob die Gebühr als Steuer zu bewerten sei, wodurch sie als verfassungswidrig einzustufen wäre.

Kurz und knapp: Den Rundfunkbeitrag wird es auch weiterhin geben. Für die Öffentlich-rechtlichen sind pro Quartal 52,50 Euro (monatlich 17,50 Euro) von jedem Haushalt zu entrichten. Die Anzahl der Bewohner und der tatsächlich vorhandenen Geräte spielt dabei keine Rolle. Kein Änderungen wird es für Erstwohnungsinhaber, Betriebsstätteninhaber und nicht ausschließlich genutzte Kraftfahrzeuge geben.

Über einen Teilsieg dürfen sich allerdings Besitzer einer Zweitwohnung freuen. Bislang sah die Regelung vor, dass diese für jede Wohnung den vollen Beitrag zu entrichten haben. Das sieht das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit an. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 30. Juni eine Neuregelung vorlegen. Besitzer einer Zweitwohnungen können sich ab Urteilsverkündung per Antrag vom Beitrag für die zweite Wohnung befreien lassen.

Hier kann das Urteil nachgelesen werden.

Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de

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