Aufhebung der Grundverschlüsselung von SD-Programmen bei Kabel Deutschland?
30. Januar 2013
Nachdem das Bundeskartellamt am 7. Dezember 2012 Bußgelder in Höhe von 55 Mio. Euro gegen die privaten Programmanbieter der RTL- und ProSiebenSat1-Gruppe, wegen Absprachen bei der Einführung der Verschlüsselung derer SD-Programme verhängt hatte, sind nun die Programmanbieter nun in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die Grundverschlüsselung via Kabel und IPTV aufgehoben wird.
So zeigte sich die Telekom mit Ihrem IPTV-Angebot Entertain direkt bereit die Grundverschlüsselung aufzuheben. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hatte im Zuge der Übernahme von Kabel BW die Aufhebung der Grundverschlüsselung bereits im Januar diesen Jahres aufgehoben. Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hält allerdings bis heute an der Grundverschlüsselung fest. Heute erreichte uns folgendes Statement eines Unternehmenssprechers aus dem Hause Kabel Deutschland:
„Kabel Deutschland hat die Entscheidung des Bundeskartellamts und die Zusagen der RTL- und ProSiebenSat.1-Gruppe zur Kenntnis genommen. KD hat fristgemäß Beschwerde gegen die Entscheidung erhoben. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
Die beiden Sendergruppen haben uns zu dem Thema bereits kontaktiert und eine unverschlüsselte Verbreitung gefordert. Vorausgesetzt, die Zusagen der RTL- und ProSiebenSat.1- Gruppe sind erst einmal umzusetzen, wird Kabel Deutschland im April 2013 die betroffenen Programme, beispielsweise RTL, RTL2, ProSieben und Sat.1, unverschlüsselt verbreiten. Die Aufhebung der senderbezogenen Verschlüsselung gilt nur für die entsprechenden Programme der beiden Sendergruppen in SD-Qualität. Die in HD verbreiteten Programme der RTL- und ProSiebenSat.1-Gruppe können weiterhin im Paket „Privat HD“ abonniert werden. Für alle anderen Sender gibt es derzeit keine Änderungen.“