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Verstöße gegen Werberegelung bei RTL

20. November 2015

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht hat eine Verletzung des Gebots der Trennung von Werbung und Programm bei RTL (RTL Television GmbH) festgestellt.

Crosspromotion ist keine Werbung

Im Programm von RTL wurde ein Programmtrailer für eine Sendung von Super RTL innerhalb des RTL-Werbeblocks gesendet. Vor diesem Trailer lief ein Werbespot und direkt nach diesem Trailer folgte ein weiterer Werbespot, ohne dass eine erneute Kennzeichnung durch ein Werbelogo erfolgte. Dieser Trailer hätte außerhalb des Werbeblocks platziert werden müssen, da es sich bei dieser Crosspromotion für Sendungen anderer Programme nicht um Werbung handelt.

Quelle: www.die-medienanstalten.de

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