Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten
29. März 2012
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat dem Sender Sport1 die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter „bet-at-home.com“ untersagt. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel. Die Untersagung, die die ZAK in ihrer Sitzung in München beschlossen hat, umfasst alle Werbeformen, insbesondere Spotwerbung, Dauerwerbesendungen und Teleshopping sowie Sponsorhinweise, wenn sie so gestaltet sind, dass sie zur Teilnahme am Glücksspiel anregen und insofern werblichen Charakter haben.
Trotz einer Beanstandung durch die ZAK am 9. August 2011 hatte Sport1 weiterhin für „bet-at-home.com“ geworben. So wurden etwa im Zeitraum zwischen 19. August und 2. September im Programm zahlreiche unterschiedliche Werbeformen für den Sportwettenanbieter wiederholt ausgestrahlt. Der Sender hatte gegen die Beanstandung vom 9. August geklagt. Das Verfahren ist noch anhängig. Auch Sky hat gegen das Werbeverbot für Glücksspiele verstoßen. In der Sendung „sky fußball bundesliga“ wurde am 7. August 2011 für den Sportwettenanbieter „Tipico“ geworben. Die ZAK hat diesen Verstoß beanstandet.