Telekom neue Festnetz-Tarifstruktur
22. April 2013
Angesichts des rasanten Datenwachstums stellt die Telekom die Tarifstruktur für Internetanschlüsse im Festnetz um: Genauso wie im Mobilfunk wird es künftig für neue Call&Surf- und Entertain-Verträge integrierte Highspeed-Volumina geben. Ist die Volumengrenze erreicht, sehen die Leistungsbeschreibungen eine einheitliche Reduzierung der Internetbandbreite auf 384 Kbit/s vor. Zunächst werden nur die Leistungsbeschreibungen angepasst. Sobald die Limitierung technisch umgesetzt wird, können Kunden über Zubuchoptionen weiteres Hochgeschwindigkeits-Volumen hinzubuchen.
„Wir wollen den Kunden auch in Zukunft das beste Netz bieten und dafür investieren wir weiterhin Milliarden. Immer höhere Bandbreiten lassen sich aber nicht mit immer niedrigeren Preisen finanzieren. Den Kunden mit sehr hohem Datenaufkommen werden wir in Zukunft mehr berechnen müssen“, betont Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom Deutschland.
Das Datenvolumen im Netz nimmt rapide zu: Nach Expertenschätzung wird es sich bis 2016 vervierfachen. Dann sollen 1,3 Zettabyte Daten (eine Zahl mit 20 Nullen) pro Jahr übertragen werden. Deshalb müssen die Netze kontinuierlich ausgebaut werden. Eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur würde bis zu 80 Mrd. Euro kosten.
Die Einführung der neuen Tarife erfolgt schrittweise: Zunächst werden zum 2. Mai 2013 die Leistungsbeschreibungen für neue Verträge angepasst. Bestehende Verträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Wann die Telekom die Geschwindigkeitsreduzierung tatsächlich einführt, hängt von der Verkehrsentwicklung im Internet ab. „Wir gehen bisher davon aus, dass wir die Limitierung technisch nicht vor 2016 umsetzen“, so Hagspihl.
Vor der technischen Realisierung bekommen Kunden die Möglichkeit, ihren Datenverbrauch im Kundencenter im Internet nachzuvollziehen. Im Schnitt verbraucht ein Kunde heute 15 bis 20 Gigabyte (GB). Das geringste integrierte Datenvolumen wird 75 GB betragen. Neben dem Surfen im Netz und dem Bearbeiten von Mails ist dieses Volumen beispielsweise ausreichend für zehn Filme in normaler Auflösung plus drei HD-Filme, plus 60 Stunden Internetradio, plus 400 Fotos und 16 Stunden Online-Gaming.
Ab dem 2. Mai 2013 sind folgende Volumina in den Festnetztarifen integriert:
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GB
Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das im Tarif enthaltene Volumen angerechnet. „Mit Entertain buchen die Kunden Fernsehen, deshalb werden wir sicherstellen, dass sie nicht plötzlich vor einem schwarzen Bildschirm sitzen“, erläutert Hagspihl. Auch Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss wird nicht angerechnet. Beide Dienste sind im Gegensatz zu Internetdiensten Managed Services, die in einer höheren und gesicherten Qualität produziert und vom Kunden gesondert bezahlt werden. Reguläre Internetdienste werden diskriminierungsfrei nach dem „Best-Effort“-Prinzip behandelt, das bedeutet: so gut es die zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglichen. Das gilt auch für Internetdienste der Telekom.
Teilen Kunden künftig über WLAN TO GO (Kooperation mit Fon) ihr WLAN mit anderen Nutzern, läuft das hierbei erzeugte Datenvolumen separat und wird für das Volumen des Kunden ebenfalls nicht angerechnet.
Mit der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird die Telekom Zubuchoptionen einführen. Damit können Kunden auch über das integrierte Volumen hinaus das Internet mit Hochgeschwindigkeit nutzen. Die Details der Zubuchoptionen wird die Telekom rechtzeitig bekannt geben. Volumentarife sind im Mobilfunk längst üblich und auch im Festnetz haben einige Anbieter bereits eine Limitierung der Nutzung eingeführt. Die Telekom hat eine Begrenzung des Highspeed-Volumens bereits heute in den Leistungsbeschreibungen für die Call & Surf Tarife mit VDSL und die Glasfaser-Anschlüsse vermerkt, aber nicht technisch umgesetzt. Zum 2. Mai 2013 werden diese Leistungsbeschreibungen bei Neuverträgen angeglichen.
Quelle: Deutsche Telekom AG