OLG Düsseldorf stoppt Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia
14. August 2013
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 14. August 2013 die Entscheidung des Bundeskartellamts aufgehoben, mit welcher dieses Ende 2011 die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die zur Liberty Holding gehörenden Unitymedia GmbH gestattet hatte. Das Gericht gab damit den Beschwerden von Netcologne und Deutscher Telekom statt.
Nach Ansicht des Gerichts sind die vom Bundeskartellamt vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, die aus der Fusion resultierende Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukomme, hinreichend zu kompensieren. Zwar sei dieser Signalmarkt bislang im Wesentlichen durch regional begrenzt agierende Anbieter geprägt. Es bestünden jedoch ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Kabel BW seine Geschäftstätigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf das Gebiet von Unitymedia hätte ausdehnen und somit in Konkurrenz zu diesem Unternehmen hätte treten können.
Der Beschluss des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten und das Bundeskartellamt können binnen eines Monats gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels Beschwerde zum BGH einlegen.
Verbleibt es bei der Entscheidung des OLG, müsste das Bundeskartellamt erneut prüfen, ob die Fusion unter geänderten Bedingungen gestattet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der von den Unternehmen bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden.