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Neue Stellungnahme der Medienanstalten zu BEREC-Leitlinien bezüglich Netzneutralität

19. Juli 2016

Vielfaltsaspekte noch mehr beachten – unter diesem Motto stehen neue Positionen der Medienanstalten zu den von der BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) erarbeiteten Leitlinien zur Netzneutralität. Grundsätzlich begrüßen die Medienanstalten das formulierte Ziel eines offenen Internets, fordern aber klarere Definitionen von Ausnahmergelungen.

Die Medienanstalten haben ihre Stellungnahme gestern, am 19. Juli 2016, an das europäische Gremium der Telekommunikations-Regulierer übermittelt. Grundsätzlich begrüßen die Medienanstalten das in der EU-Verordnung zur Netzneutralität (Telecom Single Market-Verordnung – TSM-VO) definierte Ziel, die Verfügbarkeit und die generelle Qualität des offenen Internets umfassend zu sichern.

„Es muss bei einem klaren Regel-Ausnahme-Verhältnis bleiben. Die nun von der BEREC formulierten Leitlinien sind aber bei der Definition der Ausnahmen immer noch zu unspezifisch“, betont der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Siegfried Schneider.

„Netzneutralität ist für die Medienanstalten kein rein technisches Thema. Wir werden uns daher bei der Umsetzung der TSM-VO auch für die Sicherung der inhaltlichen Vielfalt und die Stärkung der Nutzerrechte einsetzen“, so Schneider.

Die Medienanstalten hatten sich bereits Ende Februar mit einer Stellungnahme in den Prozess eingebracht und auf die Bedeutung der Netzneutralität auch für die Medien und die Meinungsvielfalt hingewiesen. Um eine freie Wahl der Nutzer unter den vielen Medienangeboten im Netz zu gewährleisten, darf es nicht zur Bevorzugung einzelner Angebote kommen.

Zero-Rating abgelehnt

Aus dem Grund lehnen die Medienanstalten die Nichtanrechnung des Datenvolumens für einzelne Angebote, das sogenannte Zero-Rating, ab. Auch die Möglichkeit, Spezialdienste zuzulassen, sollte im Sinne der Vielfalt in den neuen Leitlinien noch enger gefasst werden. Aus Gründen der Chancengleichheit sehen die Medienanstalten die bevorzugte Durchleitung einzelner Angebote sehr kritisch. Ein Spezialdienst „Audiovisuelle Medien“ ist nicht nötig.

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