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LFK verabschiedet Satzungen zur Konkretisierung des Medienstaatsvertrags

09. April 2021

Der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat zur Umsetzung der Vorgaben des im November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrags (MStV) mehrere Satzungen verabschiedet. Diese konkretisieren neue Regulierungsaufgaben und passen bereits bestehende Regelungen der Medienaufsicht an aktuelle Entwicklungen an.

Die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten erarbeitete in den vergangenen Monaten insgesamt elf Satzungen zum MStV und konsultierte dazu auch betroffene Branchenverbände. „Um einen modernen und zukunftsoffenen Regulierungsrahmen für Rundfunk und Internet zu sichern, war es wichtig, den Medienstaatsvertrag zeitnah durch passendes Satzungsrecht für die Rechtsanwendung in der Praxis zu ergänzen“, erläutert LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig.

Sieben Satzungen veröffentlicht

Für ein Inkrafttreten der neuen Regelungen ist nun die Zustimmung der Gremien aller 14 Medienanstalten sowie die Veröffentlichung der einzelnen Satzungen erforderlich. Dies wird in den nächsten Monaten sukzessiv geschehen. Folgende sieben Satzungen wurden bisher durch den Vorstand der LFK erlassen und heute im Staatsanzeiger des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht:

— Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags

— Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 des Medienstaatsvertrags

— Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsvertrags

— Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien

— Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags

— Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen

— Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 des Medienstaatsvertrags

Auf der Website der LFK unter https://www.lfk.de/regulierung/special-medienstaatsvertrag/satzungen-und-richtlinien können die einzelnen Satzungen sowie weiterführende Informationen zu den konkreten Neuerungen für die Medienaufsichtsarbeit eingesehen werden.

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