KEF empfiehlt deutlich geringere Anhebung des Rundfunkbeitrags
23. Februar 2026
In ihrem 25. Bericht empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab 2027 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags auf 18,64 €.
„Beginnend ab dem Stichtag 1. Januar 2027 lautet die neue Beitragsempfehlung für die Periode 2025 bis 2028 auf 18,64 € pro Monat. Dies bedeutet nach einem unveränderten Beitrag von 18,36 € in den Jahren 2025 und 2026 einen einmaligen Anstieg um monatlich 28 Cent für die verbleibenden Jahre 2027 und 2028. Die Kommission reduziert damit ihre bisherige Empfehlung einer Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab dem 1. Januar 2025 von 18,36 € auf 18,94 € aus dem 24. Bericht um 30 Cent“, erklärte der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Martin Detzel, bei der Übergabe des 25. KEF-Berichts an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, am 20. Februar 2026 in Berlin.
Bei der Überprüfung der Annahmen des 24. Berichts von Februar 2024 haben sich lediglich geringfügige Änderungen bei den festgestellten Aufwendungen ergeben. Die Empfehlung einer reduzierten Beitragsanpassung ist wesentlich auf die Stabilisierung der Beitragserträge, bedingt durch Änderungen bei den hierfür relevanten Anknüpfungstatbeständen, höhere Finanzerträge und zusätzliche Eigenmittel aufgrund verschobener Investitionen zurückzuführen. Insbesondere die ersten beiden Sachverhalte liegen außerhalb des Einflussbereichs der Rundfunkanstalten. Der dritte Aspekt hat lediglich eine befristete Wirkung.
Prof. Dr. Detzel: „Die Feststellungen des 25. Berichts stellen allerdings die Ergebnisse des 24. Berichts nicht in Frage. Als sog. Zwischenbericht erfüllt der 25. Bericht vielmehr seine Zielsetzung, Veränderungen seit der Erstellung des vorangegangenen Beitragsberichts zu bewerten und ggf. eine bestehende Beitragsempfehlung zu aktualisieren.“
„Auch bei einem Zwischenbericht werden alle finanzbedarfsrelevanten Einflüsse neu erfasst. Der 25. Bericht ist also in vollem Umfang ein neuer Bericht. Hält man sich die ausgeprägten geo- und innenpolitischen Entwicklungen, beispielhaft die gestiegenen Zu- und Rückwanderungsbewegungen oder das ‚Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität‘, mit ihren Folgen für den Wohnungsmarkt und die Höhe der Kapitalmarktzinsen vor Augen, wird offensichtlich, dass sich innerhalb von zwei Jahren daraus deutliche Veränderungen bei zentralen Parametern der Beitragsberechnung ergeben konnten. Dies betrifft z.B. die Anzahl der beitragspflichtigen Wohnungen und Befreiungen, die Anzahl und die Struktur von Betriebsstätten, den Deflator für das Bruttoinlandsprodukt oder die Höhe der Planzinsen“, so der Kommissionsvorsitzende weiter.
Die Kommission hat auch im Verfahren zum 25. Bericht wieder erhebliche bedarfsmindernde Kürzungen von insgesamt 1.275,0 Mio. € an dem durch die Rundfunkanstalten angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf vorgenommen. Im Ergebnis erkennt die Kommission in der Beitragsperiode 2025 bis 2028 einen finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio von 42.010,1 Mio. € an. Gegenüber dem finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand für 2021 bis 2024 auf Basis von Ist-Zahlen von 38.504,7 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung von 3.505,4 Mio. € oder 2,2 % pro Jahr.
Noch keinen nennenswerten Einfluss haben indes die neuen Regelungen des Reformstaatsvertrags, der zum Zeitpunkt der Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten kein geltendes Recht war und damit auch keine Grundlage der Bedarfsfeststellung sein durfte. Auch wenn die Rundfunkanstalten bereits erste Weichenstellungen im Vorgriff auf die Umsetzung dieses Staatsvertrags unternommen haben, bestätigt die Überprüfung der Bedarfsanmeldungen zum 25. Bericht frühere Annahmen der Kommission, wonach die Reformüberlegungen der Länder eine wesentliche finanzbedarfsrelevante Wirkung erst in den Jahren ab 2029 entfalten können. Die Gründe dafür sind beispielhaft langfristig kontrahierte Lizenzvereinbarungen, Produktionsaufträge, Mitarbeiterverträge sowie der Umstand, dass bereits eingeleitete Strukturreformen und Personalabbaupfade schon in die Beitragsermittlung eingepreist sind.
Prof. Dr. Detzel: „Die aufgezeigten Verbesserungen bei den Erträgen und der Anstieg der Eigenmittel werden dagegen schon jetzt in vollem Umfang in Form einer Reduzierung der Beitragsempfehlung des 24. Berichts von 58 Cent pro Monat, die bereits ab dem 1. Januar 2025 hätte wirksam werden sollen, umgesetzt und so die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlastet.“
„Das KEF-Verfahren funktioniert also verlässlich auch in herausfordernden Zeiten und ermöglicht bei Bedarf eine Nachjustierung der Beitragsempfehlung auch für verkürzt berücksichtigungsfähige ‚Restperioden‘. Beitragszahler, Anstalten und Länder können darauf vertrauen“, resümierte der Vorsitzende.








