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In-Car-Sharing

25. Mai 2023

Wer einen PKW steuert, ist verständlicherweise dazu verpflichtet, dem Straßenverkehr seine volle Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechend ist beispielsweise auch das Telefonieren mit dem Smartphone ohne Freisprecheinrichtung ausdrücklich verboten. Interessanterweise kennt die StVO bisher jedoch kein explizites Fernsehverbot für den Fahrer eines Privatfahrzeugs, was mittlerweile ja z. B. über ein eingebautes Multimediasystem möglich ist, wobei natürlich auch dies unter die Verletzung der Aufmerksamkeitspflicht fiele. Dennoch dürfte dieses Thema in Zukunft verstärkt in den Fokus rücken aufgrund der steigenden Bedeutung autonomer Fahrsysteme, die irgendwann dazu in der Lage sein sollen, sämtliche Fahrtätigkeiten selbstständig zu übernehmen. Alle Passagiere würden dann zu Beifahrern ohne Überwachungspflicht, die sich während der Fahrt anderen Aufgaben widmen könnten wie dem Lesen einer Zeitung oder eben dem Konsum von Fernseh-Inhalten. Was für viele sicher wie Science-Fiction klingt, ist dabei in Teilen Chinas und den USA in Form selbstfahrender Taxis schon jetzt Realität. Doch auch hierzulande widmen sich verschiedene Autobauer dem Thema. Mercedes-Benz ist es dabei sogar gelungen, erstmals in Deutschland ein System für „Hochautomatisiertes Fahren“ (Level 3) für zwei seiner Fahrzeug-Modelle zu entwickeln, mit dem sich Fahrer zumindest zeitweise vollständig vom Fahrgeschehen abwenden können. Was es in diesem Zusammenhang mit den fünf Levels des autonomen Fahrens auf sich hat, wie der aktuelle Stand der autonomen Technik aussieht, welche technischen und rechtlichen Bedingungen gelten, um ein Robo-Fahrzeug ohne Sicherheitsfahrer in Betrieb nehmen zu dürfen, unter welchen Umständen sich Fahrzeugführer komplett vom Fahrgeschehen abwenden können und was die DFL in diesem Zusammenhang plant, klärt unser Ratgeber.

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