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GEZ Haushaltsabgabe 2013

18. Oktober 2012

Ab dem 01.01.2013 wird die Rundfunkgebühr vom Rundfunkbeitrag abgelöst. Obwohl er oft auch als Haushaltsabgabe bezeichnet wird, sind dann Wohnungen die Berechnungsgrundlagen – nicht mehr wie bisher Teilnehmer oder Geräte. Zukünftig werden dann auch diejenigen zur Kasse gebeten, die gar kein Empfangsgerät – TV, Radio oder PC – besitzen oder ihre Empfangsgeräte nicht angemeldet haben.

Reform des Finanzierungsmodells

Im Dezember 2011 stimmten die Parlamente aller 16 Länder dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. Dieser war bereits 2010 beschlossen und unterschrieben worden. Damit werden ab dem 01.01.2013 verschiedene den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffende Änderungen in Kraft treten. Die gravierendste ist eine Reform des Finanzierungsmodells der öffentlichrechtlichen Sendeanstalten.

Bisherige Regelung der Rundfunkgebühr

Bislang war die Rundfunkgebühr geräteabhängig – dies wird sie auch noch bis zum Ende dieses Jahres 2012 bleiben. Für einen Fernseher beträgt sie 17,98 Euro pro Monat, zusammengesetzt aus Grundgebühr und Fernsehgebühr. Für ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät wie zum Beispiel einen internetfähigen PC zahlt man nur die Grundgebühr in Höhe von 5,76 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Wer hingegen kein solches Gerät besitzt, ist nicht gebührenpflichtig. Dabei gilt jede volljährige Person als einzelner Rundfunkteilnehmer. Ehe und Lebenspartner sowie Unternehmen werden jeweils als ein Rundfunkteilnehmer gezählt.

Ausnahmeregelungen zur Gebührenbefreiung gibt es beispielsweise für BAföG- oder Sozialhilfeempfänger und körperlich beeinträchtigte Personen.

Der neue Rundfunkbeitrag

Ab 2013 muss für jede Wohnung pauschal 17,98 Euro gezahlt werden. Dabei ist nicht entscheidend, ob in einer Wohnung zehn Fernseher, nur ein Radiowecker oder gar kein Empfangsgerät bereitgehalten werden und wie viele Personen in welchem Verhältnis zueinander dort wohnen.

Berechnet wird nicht mehr der tatsächliche Empfang, sondern die Empfangsmöglichkeit. Die Option, auf einen Fernseher, ein Radio und/oder das Internet zu verzichten, um die 215,76 Euro im Jahr zu sparen, wird es somit nicht mehr geben.

Wer muss zahlen?

Grundsätzlich gilt jeder volljährige Bewohner einer Wohnung als potentieller zahlender Teilnehmer. Pro Wohnung ist aber nur eine Person zur Zahlung verpflichtet. Wer dann zahlt und wie die Kosten unter mehreren Bewohnern aufgeteilt werden, liegt in der Eigenverantwortung.

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