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Fristende der medienrechtlichen Ausschreibung

27. Februar 2017

Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) bekannt gab sind bis zum Fristende der medienrechtlichen Ausschreibung für den zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex durch die Medienanstalten insgesamt vier Bewerbungen von Plattformanbietern bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), die als zuständige Landesmedienanstalt bestimmt wurde, eingegangen.

Bei den Bewerbern handelt es sich um die

  • Digital Audio Broadcasting Plattform DABP GmbH, vertreten durch  die Geschäftsführer Dr. René Laier und Florian Schuck, Leipzig;
  • Absolut Digital GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Schreiner, Nürnberg;
  • MEDIA BROADCAST Digital Radio GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Breuer, Köln;
  • Radi/o digital GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Caspar Schilgen, München.

Der Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz der Medienanstalten wird sich am 7. März mit den Bewerbungen befassen und eine erste Bewertung in Bezug auf die Zulässigkeit und Qualität der Anträge vornehmen. Es ist vorgesehen, die Bewerber zu dieser Sitzung einzuladen. Danach werden der weitere Ablauf und der Zeitplan bis zur Zuweisungsentscheidung konkretisiert. Noch in der ersten Jahreshälfte 2017 könnte dann die Zuweisung durch ZAK oder – im Fall einer Auswahlentscheidung – durch die GVK erfolgen.

Die Ausschreibung hatte sich ausschließlich an Plattformanbieter für ein bundesweit einheitliches Programmangebot gerichtet. Eine Regionalisierung war nicht vorgesehen, weil dafür ausreichend DAB+-Kapazitäten in den Ländern bereitstehen.

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