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Sonderkündigungsrecht für WOW-Kunden nach HBO-Start

20. Januar 2026

Am 13. Januar ist der Streamingdienst HBO Max neu in Deutschland gestartet. Leidtragender davon ist vor allem Sky mit seinem Streamingdienst WOW, der im Zuge dessen zahlreiche HBO-Serien und -Filme aus seinem Portfolio verloren hat. Laut der Hamburger Verbraucherzentrale können WOW-Nutzer deshalb nun aber von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg wurde dadurch das WOW-Angebot „erheblich verändert“, sodass die Voraussetzungen für eine Sonderkündigung erfüllt seien. Durch den Wegfall der HBO-Serien sei gemäß dem Amt der Gesamtcharakter des Angebots nun ein anderer.

Das müssen Nutzer nun tun, um ihr WOW-Abo zu kündigen

Wollen bisherige Abonnenten von WOW ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, sind ein paar Dinge zu beachten. Die Sonderkündigung sollte so schnell wie möglich vorgenommen werden, sonst könnte sich Sky darauf berufen, dass die Änderung des Programmes bereits akzeptiert wurde. Einreichen sollten Betroffene die Sonderkündigung schriftlich und nachweisbar bei Sky – entweder per Brief als Einschreiben, per E-Mail oder über das WOW-Kündigungsportal.

Als Grund für die Kündigung sollte angegeben werden, dass vertragswesentliche Inhalte – insbesondere zahlreiche HBO-Serien – weggefallen sind und sich daraus der Gesamtcharakter des Angebots verändert hat. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich für Verbraucher, Bestätigungs-E-Mails, Nachweise und Screenshots anzufertigen. Außerdem kann es hilfreich sein, die weggefallenen HBO-Produktionen zu belegen. Geht Sky nicht auf die Sonderkündigung ein, besteht die Möglichkeit einer juristischen Beratung.

Sky selbst gab hingegen auf einer Infoseite an, dass der „Kern des Programms“ weiterhin  erhalten geblieben sei. Demzufolge seien lediglich „einige abgeschlossene Serien von HBO künftig nicht mehr Teil des Angebots“. Der Branchendienst „Golem“ zeichnet jedoch ein anderes Bild – ganze 110 Serien und 240 Filme, darunter Prestigeproduktionen wie die Serie „Euphoria“, seien demnach betroffen.

Das Original zu diesem Beitrag „WOW verliert viele HBO-Serien: Sonderkündigungsrecht laut Verbraucherzentrale möglich“ stammt von teleschau.

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