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150.000 Anträge auf Befreiung der Zweitwohnung

08. Oktober 2018

Seitdem das Urteil des Bundesverfassunggerichts über die Befreiung von Zweitwohnungen vom Rundfunkbeitrag gefällt wurde, sind beim ZDF laut Intendant Thomas Bellut rund 150.000 Anträge eingangen. Das ist schätzungsweise nur ein Vierteil aller Zweitwohnungen in Deutschland.

Am 18. Juli hatte das Bundesverfassunggerichts in einem Urteil den Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form als verfassungskonform bewertet und damit unter anderem Klagen des Autovermieters Sixt zurückgewiesen. Eine Änderung muss aus der Sicht des Gerichts aber doch her: Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss nicht mehr doppelt zahlen. Bis eine neue Regelung festgelegt wurde, muss eine Befreiung vom Besitzer der Zweitwohnung beantragt werden.

Wie Intendant Thomas Bellut vergangene Woche bekanntgab, sind bislang rund 150.000 Anträge eingegangen. Erwartet werden allerdings bis zu 600.000 solcher Anträge, was zeigt, dass 75 Prozent der Betroffenen noch nicht gehandelt haben.

Alles Wissenswerte zum Rundfunkbeitrag können Sie hier nachlesen.

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