10 Fragen & 10 Antworten zu den Öffentlich-Rechtlichen
27. September 2018
Er hat in Deutschland einen besonderen Auftrag und daher einen Sonderstatus inne: der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR). Die öffentlich-rechtlichen Sender sind hierzulande die ARD, bestehend aus neun Landesrundfunkanstalten, und das ZDF. Die Kernkompetenz des ÖRR liegt in der Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit wirtschaftlich und politisch unabhängigen Informationen. Rahmen und Programmauftrag, zu dem neben Information auch Bildung, Kultur und Unterhaltung gehören, sind im Rundfunkstaatsvertrag klar definiert und festgelegt. Das gilt auch für das Modell der Finanzierung, welches seit Jahren kontrovers diskutiert wird. 2013 löste der aktuell gültige Rundfunkbeitrag die bis dahin geltende Rundfunkgebühr ab. Damit endete die Ära der gefürchteten „GEZ-Fahnder“, unumstritten ist aber auch das neue Finanzierungsmodell nicht. Die Sender der ARD und des ZDF erzielen regelmäßig hohe Einschaltquoten, insbesondere mit ihren Sportübertragungen, neueren Hits wie „Bares für Rares“ und dem Dauerrenner „Tatort“ im Ersten. Mit dem Verlust einiger Sportrechte – allen voran denen für die Champions League im ZDF – mussten die Öffentlich-Rechtlichen zuletzt aber auch bittere Pillen schlucken. Hier stellt sich die Frage, worin das eingesparte Geld (rund 50 Millionen pro Saison) investiert werden soll. Aller Ehren wert sind die Mediatheken, die im Vergleich zu den Privaten prall gefüllt und kostenlos zugänglich sind. Warum hier trotzdem einige Inhalte fehlen, was der Hörfunk des ÖRR zu bieten hat und was wir uns für die Zukunft von ARD und ZDF wünschen verraten wir in unseren „10 Fragen und 10 Antworten“. In der nächsten Ausgabe wenden wir uns an dieser Stelle den privaten Programmanbietern zu.
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