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Zeit für beeindruckendes Entertainment

27. Juni 2022

Samsung-Kunden können jetzt von der SuperHe!den Cashback Aktion profitieren. Beim Kauf eines Aktions-TVs, einer Soundbar der Q-Serie oder von Projektor The Freestyle bis zum 31. Juli, können sie je nach Modell einen Teil des Kaufpreises (bis zu 1.200 Euro) zurückerstattet bekommen.

Das zaubert jedem Heimkinofan ein Lächeln aufs Gesicht: Die SuperHe!den Aktion von Samsung geht in eine neue Runde. Ab dem 23. Juni wartet auf die Käufer von ausgewählten Neo QLED 8K, 4K, QLED 4K TVs oder auch Soundbars nicht nur ein beeindruckendes TV-Erlebnis, sondern auch ein zusätzlicher Cashback. Nach der Registrierung auf samsung.de/SuperHe!den wird der entsprechende Teil des Kaufpreises erstattet.

Zur Auswahl stehen 14 verschiedene TV-Modelle aus dem QLED und Neo QLED Bereich in unterschiedliche Größen: Dazu zählt zum Beispiel auch der QN900B in 65 Zoll oder der QN92B in 75 Zoll. Ob 4K- oder 8K-Auflösung die Kunden dürfen sich auf hohe Detailschärfe und ein Zusammenspiel von Helligkeit und Kontrast freuen. Hierfür sorgen Mini LEDs, die 40-mal kleiner sind als Standard-LEDs

Spontaner Campingausflug geplant? Auch The Freestyle von Samsung gehört zu den SuperHe!den und ist ein perfekter Begleiter für alle, die auf der Suche nach einem Lifestyle-Projektor sind, der vielseitig ist und sich mobil mitnehmen lässt.

Sparen im Onlineshop oder Fachhandel

Die SuperHe!den Aktion von Samsung läuft vom 23. Juni bis zum 31. Juli 2022. In diesem Zeitraum können Kunden teilnahmeberechtigte Wunschgeräte wie gewohnt bei teilnehmenden Händlern erwerben oder im Samsung Online-Shop unter samsung.com/de bestellen. Zunächst wird der volle Endpreis bezahlt. Für den Erhalt der Cashback-Prämie ist dann die Registrierung bis spätestens 14. August 2022 (Ausschlussfrist) unter samsung.de/SuperHe!den erforderlich. Zur Anmeldung des/der Aktionsgeräts/e hinterlegen Kundinnen und Kunden Name, Adresse, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse sowie die Seriennummer und den Modell-Code des/der erworbenen Geräts/e. Nach dem Erwerb im stationären Handel bzw. bei Online-Bestellung müssen zusätzlich der Kassenbeleg, die Bestellbestätigung und die Rechnung hochgeladen werden.

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