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ZAK beanstandet Internet-Liveübertragung der Handball-WM 2017

31. Januar 2017

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat in ihrer heutigen Sitzung in Stuttgart festgestellt, dass die Internet-Liveübertragung der Handball-WM der Herren durch die Deutsche Kreditbank (DKB) einer rundfunkrechtlichen Zulassung bedurft hätte.

Die DKB hatte vom 11. bis 29. Januar 2017 per HD-Livestream 51 von 88 Spielen der Handball-WM auf der Internetplattform handball.dkb.de und auf dem YouTube-Kanal der DKB übertragen. Alle übertragenen Spiele wurden live kommentiert. Bei den deutschen Spielen, dem Eröffnungsspiel, den Halbfinalspielen und dem WM-Finale war ein von der DKB bereitgestellter deutscher Kommentar, bei den restlichen Spielen der englische Kommentar des Signalgebers zu hören.

Mit der Beanstandung widerspricht die ZAK der Einschätzung der DKB, die ihr Projekt als anmelde- und zulassungsfreies Telemedium dargestellt hatte. Unbestritten stellte die Liveübertragung der Handball-WM-Spiele im Internet einen an die Allgemeinheit gerichteten linearen Informations- und Kommunikationsdienst dar.

Die ZAK sah die journalistisch-redaktionelle Gestaltung der Übertragung kommentierter Handballspiele ohne Unterscheidung danach, ob es sich um deutsche oder englische Kommentare handelte, als eindeutig erwiesen an: Die journalistisch-redaktionelle Gestaltung eines Angebots entfällt nicht dadurch, dass ein Dritter die Rechte für eine Zweit- oder Parallelverbreitung in einem anderen Land erwirbt und das Angebot dort unter eigener Verantwortung verbreitet oder verbreiten lässt. Das gilt auch dann, wenn für die Zweit- oder Parallelverbreitung keine (weitere) inhaltliche Bearbeitung erfolgt und erst recht bei einem Handballspiel mit deutschen Kommentaren.

Eine Unterscheidung zwischen Fernsehprogrammen und audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) europarechtlich vorgegeben. Der Unterschied ist folgender: Ein audiovisueller Mediendienst auf Abruf besteht aus Inhalten, die ein Mediendiensteanbieter so bereitstellt, dass ein Nutzer sie beliebig aus einem Programmkatalog auswählen und das gewünschte Angebot zu einem von ihm selbst bestimmten Zeitpunkt abrufen kann. Ein Fernsehprogramm dagegen stellt Inhalte zur Verfügung, die ein Mediendiensteanbieter nach seinem Plan zusammenstellt und den Nutzern zu einem durch seinen Sendeplan vorgegebenen Zeitpunkt zum zeitgleichen Empfang anbietet. Einzelne linear verbreitete Sendungen sind laut Rundfunkstaatsvertrag aus dem Rundfunkbegriff ausgenommen. Angesichts der Vielzahl der planmäßig übertragenen Handballspiele war aus Sicht der ZAK nicht zweifelhaft, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk handelte.

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte das Verwaltungsverfahren in Abstimmung mit der ZAK gegen die DKB eingeleitet. Angesichts der besonderen Einzelfallgestaltung hatte sie auf eine sofortige Untersagung der ungenehmigten Rundfunkverbreitung verzichtet. Nach der kontrovers diskutierten Ausstrahlung von mehreren parallelen Livestreams außerhalb der gesetzlichen Programme und der zugehörigen Internetplattformen durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei den Olympischen Spielen 2012 in London sowie angesichts des großen Zuschauerinteresses erschien es legitim, die Prüfung der rechtlichen Argumentation der DKB in der ersten erreichbaren Sitzung des regulär zuständigen Organs ZAK abzuwarten. Dazu kam, dass sich die DKB sofort bereiterklärt hatte, die für Rundfunk geltenden Werbevorschriften des Rundfunkstaatsvertrags einzuhalten und die Übertragung der Spiele rundfunkrechtskonform aufzuzeichnen.

Siegfried Schneider, der Vorsitzende der ZAK, sagte zu der Entscheidung: „Dieser Fall endet nur deshalb mit einer Beanstandung, weil es ein außergewöhnlicher Einzelfall ist. In einem Wiederholungsfall muss damit gerechnet werden, dass ein Angebot schon im Vorfeld untersagt wird. Angesichts der zunehmenden Fälle von rundfunkähnlichen Internet-Streamingangeboten wird sich die ZAK in kommenden Fachausschüssen und Sitzungen verstärkt mit diesem Themenkomplex befassen. Hier wird es gegebenenfalls auch neue Regelungen geben müssen.“

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