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Werbezeitreduzierung beim WDR

04. Februar 2016

Vor dem Hintergrund der im neuen WDR-Gesetz vorgesehenen Reduzierung der Werbung im Hörfunk hat die ARD in Leipzig an die Notwendigkeit der  Kompensation für die daraus resultierenden Einnahmeausfälle erinnert.

ARD-Vorsitzende erinnert an Kompensationspflicht

„Der Medienpolitik muss bewusst sein, dass jegliche Einschränkungen bei Werbemöglichkeiten nach dem Verfassungsgrundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags vollständig ausgeglichen werden müssen“, so die ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Karola Wille.

Hintergrund

Das neue WDR-Gesetzt sieht ab 2017 eine Reduzierung der Werbezeit im Radio von 90 auf 75 Minuten vor. Ab 2019 darf im Monatsschnitt sogar nur noch 60 Minuten lang Werbung gesendet werden.

„Wir haben die Veränderungen bei der Hörfunkwerbung gegenüber der KEF grundsätzlich angezeigt und erwarten eine Berücksichtigung im Rahmen des 20. KEF-Berichts“, stellte Wille fest.

Quelle: www.ard.de

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