Wegfall der Umlagefähigkeit: Fast eine Million Schwarzseher
13. September 2024
Seit dem 1. Juli zahlen Mieter die Gebühren für den Kabelanschluss nicht mehr über ihre Mietnebenkosten. Die Abschaffung dieses sogenannten Nebenkostenprivilegs ist für den TV-Markt in Deutschland eine der größten Änderungen der letzten Jahre. Zehn Wochen nach dem Stichtag liefert eine neue Umfrage von YouGov im Auftrag des TV-Streaming-Anbieters Zattoo erste repräsentative Zahlen und einen interessanten Einblick in das Wechselverhalten betroffener Mieter. Ein Drittel der Betroffenen ist bislang nicht selbst aktiv geworden
Aus der jetzt vorliegenden YouGov-Umfrage geht hervor, dass Anfang 2024 bei umgerechnet über 9 Millionen Haushalten die Kabel-TV-Gebühren noch über die Mietnebenkosten abgerechnet wurden. Knapp ein Drittel dieser betroffenen Miethaushalte (31%) ist nach dem 1. Juli bei ihrem bisherigen Kabelanbieter geblieben und hat mit diesem einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen. Rund jeder sechste Mietende (17%) hat die Empfangsart bzw. den Anbieter gewechselt, beispielsweise zu Internet-TV-Diensten. Ein beinahe gleich großer Anteil gibt an, gar kein klassisches Live-Fernsehen mehr zu schauen. Besonders interessant: Fast ein Drittel der betroffenen Mietenden (30%) ist seit dem Stichtag bislang noch nicht selbst aktiv geworden.
Jeder zehnte betroffene Mieter schaut Kabelfernsehen ohne gültigen Vertrag
Ein Blick auf die Gruppe der bislang Inaktiven zeigt: Ein großer Teil (32%) schaut weiterhin noch ohne einen gültigen Vertrag Kabelfernsehen. Umgerechnet gehört hierzu fast jeder zehnte vom Wegfall der Umlage Betroffene, also fast eine Million Miethaushalte. Interessant ist auch, dass nach dem 1. Juli immer noch 12 Prozent der bislang inaktiven Mieter nichts von der Umstellung weiß. Fast jeder Fünfte (19%) gibt an, den hauseigenen Kabelanschluss auch schon vor dem Stichtag nicht genutzt, sondern über einen alternativen Empfangsweg Fernsehen geschaut zu haben. Zusätzlich antworteten 27 Prozent der Befragten, dass sich ihr Vermieter um den TV-Empfang gekümmert hat, sodass sie selbst nicht aktiv werden mussten.
„Dass fast eine Million Miethaushalte durch die zusätzliche Übergangsfrist ohne gültige Verträge weiter fernsehen können, läuft unserer Ansicht nach der Intention des Gesetzgebers zuwider. Denn mit der neuen Regelung sollte der Wettbewerb im TV-Markt gestärkt werden. Dass Mieter sich angesichts dieser TV-kostenfreien Zeit nicht für einen eigenen Vertrag entscheiden, ist nicht überraschend. Um jedoch Rechtssicherheit zu bekommen, ist eine Entscheidung eher früher als später notwendig, so rät auch die Verbraucherzentrale”, erklärt Constanze Gilles, Leiterin des Konsumentengeschäfts von Zattoo.
Wer ohne Vertrag fernsieht, riskiert laut Verbraucherzentrale Schadensersatzansprüche. Zattoo empfiehlt betroffenen Mietern, die bislang noch inaktiv geblieben sind, sich um ihren TV-Empfang zu kümmern. Zudem sind der Verbraucherzentrale bereits Fälle bekannt, bei denen Medienberater Verbrauchern unter dem Vorwand einer „Schwarznutzung“ versuchen, zur Vertragsunterschrift zu drängen, da es ansonsten „sehr teuer“ werden könne. In diesen Fällen wird empfohlen, sich direkt an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Methodik
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 3.171 Personen, die zur Miete wohnen, zwischen dem 27.08. und 03.09.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für Mieter in Deutschland ab 18 Jahren hinsichtlich Alter und Geschlecht.