VPRT begrüßt Votum des Rechtsausschusses des EU-Parlaments zur „SatKab-Online-VO“
22. November 2017
Der Verband privater Rundfunk- und Telemedienunternehmen (VPRT) begrüßt das gestrige Votum des Rechtsaussschusses des Europäischen Parlaments zum Vorschlag für eine EU-Verordnung mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen, der sogenannten SatKab-Online-VO.
Mit dem Votum, so der VPRT, habe der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wesentlichen Forderungen der Kreativindustrie Rechnung getragen. Der Vorschlag regelt, in welchen Ländern ein Sender seine Rechte klären und unter welchen Voraussetzungen er Dritten seine Rechte einräumen muss.
Dabei geht es zum Beispiel darum, ob EU-Bürger, die etwa im EU-Ausland arbeiten oder Urlaub machen, dort beispielsweise auch Mediatheken-Inhalte der Rundfunkanstalten aus ihrem Heimatland schauen können oder nicht. Anders als noch die Kommission wahrt der Vorschlag des EU-Rechtsausschusses das Territorialitätsprinzip, wonach Lizenzen für (Online-)Inhalte meist für jedes Land einzeln zu entrichten sind, und beschränkt den Anwendungsbereich des gegenläufigen Ursprungslandprinzips („Country of Origin“) lediglich auf „News und Current Affairs“, also auf Nachrichten und besondere Ereignisse.
Nachrichten und „Current Affairs Content“ könnten dann auch im EU-Ausland genutzt beziehungsweise geschaut werden, ohne dass dafür von den Rundfunkanstalten beziehungsweise Sendern extra Lizenzen entrichtet werden müssen. Für Auftrags- und Co-Produktionen soll indes das Territorialprinzip gewahrt bleiben, was bislang meist zur Folge hat, dass derartige Inhalte, etwa der heimische „Tatort“ in der ARD-Mediathek, durch das sogenannte „Geoblocking“ im EU-Ausland nicht abrufbar sind. Mehr Informationen zum Thema Filme, Serien und Musik auf Reisen haben wir in unserem Urlaubs-Special zusammengestellt
Mit seiner Abstimmung schließt sich der Rechtsausschuss nach VPRT-Angaben den Ergebnissen der beratenden und ko-federführenden Ausschüsse an, die sich gegen eine uferlose Ausdehnung der Verordnung aussprachen. „Selbstverständlich gibt es an der ein oder anderen Stelle noch Nachbesserungsbedarf. Insbesondere muss die technologieneutrale Weitersendung eingegrenzt werden, um die Verhandlungsposition der Rundfunkunternehmen und Produzenten gegenüber großen US-Plattformen nicht zu verschlechtern. Auch für Radio muss noch eine Lösung gefunden werden.“, so Dr. Harald Flemming, VPRT-Geschäftsführer.