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VPRT begrüßt Vorschläge

17. Juni 2013

Der VPRT begrüßt die Vorschläge zu der heute beginnenden Tagung der Justizministerkonferenz, bei Gerichtsverhandlungen Film- und Tonaufnahmen sowie TV-Übertragungen zu ermöglichen. Die Diskussionen um die Berichterstattung aus dem NSU-Prozess waren Auslöser für Forderungen aus den Justizressorts in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Bei besonderem zeitgeschichtlichem Interesse will die Initiative der Justizminister aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland zukünftig die Fernsehberichterstattung aus laufenden Gerichtsverhandlungen ermöglichen.

Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, die aktuelle Gesetzeslage sorgfältig zu überprüfen, Pläne aus Bayern und Nordrhein-Westfalen sehen lediglich vor, Gerichtsverhandlungen für Medienvertreter per Video in einen anderen Raum des Verhandlungsgebäudes zu übertragen.

„Eine sachliche Diskussion mit dem Ziel einer möglichst umfassenden und unverfälschten Information der Bürger aus Gerichtsverfahren ist nötig“, so Hans Demmel, Mitglied im VPRT-Fachbereichsvorstand Fernsehen und Multimedia sowie n-tv-Geschäftsführer. „Auch hierzulande scheint die Zeit reif zu sein, um über eine Öffnung der Gerichtssäle für Film- und Tonaufnahmen nachzudenken. Erfahrungen aus anderen Ländern, wie etwa im Breivik-Prozess in Norwegen, zeigen, dass dies mit Augenmaß möglich ist“, so Demmel weiter.

Quelle: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.

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