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Vollindexierung des Rundfunkbeitrags verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig

19. März 2019

Am 21. März werden die Ministerpräsidenten der Länder voraussichtlich über eine mögliche Indexierung des Rundfunkbeitrags entscheiden. Diskutiert werden aktuell die Kopplung des Rundfunkbeitrags an Indizes wie z. B. den Verbraucherpreisindex oder die Inflationsrate der letzten zwei Jahre. Im Auftrag des VAUNET – Verband Privater Medien hat der frühere Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und das langjährige Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), Prof. Dr. Thomas Hirschle, die Zweckmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit möglicher Indexierungsmodelle in einem Kurzgutachten bewertet.

Hirschle kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ein einheitlicher Index weder dem Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung noch dem Verbot einer übermäßigen Belastung der Beitragszahler entsprechen würde. Eine Vollindexierung würde eine Kompetenzverschiebung weg von Politik und KEF hin zu den Rundfunkanstalten bedeuten. Damit entfiele der Legitimationsdruck bei der künftigen Aufgabenentwicklung. Es entstünde zwar mehr Flexibilität, aber eine unkontrollierte Flexibilität der Anstalten. Das entspräche nicht der gebotenen ausgewogenen Balance der Kompetenzen und Kräfte und wäre verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig.

Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VAUNET: „Prof. Dr. Hirschle hat überzeugend dargestellt, dass eine pauschale Indexierung verfassungs- und europarechtlich nicht trägt. Er hat zudem zahlreiche Schwächen der Indexierung dargelegt. Für die Privaten würde sich der Wettberwerb massiv zu deren Ungunsten verschieben, nachdem Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kein Maßstab mehr wären. Korrekturmöglichkeiten der KEF liefen leer und die Länder würden sich ihrem Gestaltungsauftrag entziehen. Sollte eine Vollindexierung durch die Ministerpräsidenten beschlossen werden, werden wir juristische Schritte prüfen. Uns wäre eher an einer sachgerechten Lösung gelegen, als das Modell in Brüssel auf den Prüfstand zu stellen.“

Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET: „Die Indexierung ist ein durchsichtiger Deal, mit dem die Länder es sich in doppelter Hinsicht zu einfach machen: Es würde für die Zukunft die Steuerung der Höhe des Rundfunkbeitrags entfallen. Und dies sogar ohne dass zuvor eine zeitgemäße Definition des Programmauftrags erfolgt wäre. Wir fordern eine Konkretisierung des Auftrags von ARD und ZDF, die dem Gestaltungsauftrag der Länder gerecht wird, qualitativ und quantitativ. Dabei sollte die Medienpolitik auch einen Blick auf die ausufernden öffentlich-rechtlichen Radioprogramme werfen. Erst danach kann sich dann die Entscheidung über eine angemessene Finanzierung daran orientieren. Hier hat sich das bisherige und ausdifferenzierte Modell mit den Zuständigkeiten der KEF absolut bewährt.“

Das Kurzgutachten von Prof. Dr. Thomas Hirschle steht hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: www.vau.net

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