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VAUNET zur Entscheidung der EU-Kommission zum Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia

18. Juli 2019

Anlässlich der heute von der EU-Kommission bekanntgegebenen Entscheidung im Zusammenschlussvorhaben von Vodafone und Unitymedia erklärte der VAUNET – Verband Privater Medien: Die Entscheidung der EU-Kommission hat die Marktrealität in Deutschland leider in fast allen wesentlichen Punkten unberücksichtigt gelassen. Die größten Befürchtungen der privaten Rundfunkveranstalter zur zukünftigen Marktmacht des entstehenden Quasi-Monopolisten haben sich leider bewahrheitet – VAUNET sieht keine wesentlichen Verbesserungen zu den bereits vollkommen ungenügenden, von Vodafone vorgeschlagenen Maßnahmen.

Da das zusammengeschlossene Unternehmen rund 80 Prozent der Kabelanschlüsse in Deutschland bündeln wird, befürchtet der VAUNET, dass es Vodafone zukünftig leichtfallen dürfte, die Bedingungen für die Auffindbarkeit von Inhalten und die kommerziellen Bedingungen für Pay-TV und Free-TV zu diktieren. Dies betrifft nicht nur die Einspeiseentgelte, sondern auch beispielsweise Exklusivitätsfenster für die Verbreitung von Content auf der Plattform und die zur Verfügung gestellten Kapazitäten für Rundfunk im Standard DVB-C sowie den Zugang zu Daten.

Harald Flemming, Geschäftsführer des VAUNET: „Leider ist die Kommission trotz der sehr differenziert vorgetragenen Kritik der Betroffenen und von Wettbewerbern in fast allen wesentlichen Punkten Vodafone gefolgt. Die getroffenen Zusagen treffen den Kern unserer Bedenken nicht und auch Daten- und Werbezukunftsthemen werden nicht adressiert.“

Zwar werde als einziger Punkt das Einfrieren von Einspeiseentgelten festgeschrieben. „Sie sind aber nur ein Teil der kommerziellen Rahmenbedingungen, zu denen zum Beispiel auch die Konditionen der Pay-TV-Verbreitung, der Paketierung, des Zugangs und der Auffindbarkeit, der Nebenrechte wie mobile, Catch-up, Start-over und VoD und der Zugang zu Daten etc. gehören“, so Flemming. „Hier hätte es entsprechender klarer Schutzregelungen der betroffenen Inhalteanbieter bedurft.“ Auch die reine Weiterleitung von HbbTV-Signalen habe keinen Wert, wenn die Frage der Empfangbarkeit dieser Angebote über von Vodafone spezifizierte Empfangsgeräte nicht auch zwingend vorgegeben werde. Anderenfalls ist diese Verpflichtung am Ende inhaltsleer.

In den wesentlichen Punkten, kritisiert der VAUNET, habe es keine Verbesserungen gegeben: So mindert die Öffnung des Netzes für Breitbandprodukte Dritter in keiner Weise die marktbeherrschende Position von Vodafone bezüglich privater Medien, die über den Kabelanschluss empfangen werden. Sie bleiben von einer Vereinbarung mit dem neuen Monopolisten abhängig, wenn sie sich in Deutschland eine wirtschaftliche Existenzgrundlage schaffen wollen. Die schon existierenden IPTV- und OTT-Angebote haben an den zementierten Verbreitungsstrukturen im Kabel nicht gerüttelt und daran wird sich auch durch ein neues Angebot kaum etwas ändern. Der klassische Kabelanschlusskunde wechselt kaum, nicht zuletzt, weil er oft den Kabelanschluss mit den Nebenkosten begleicht. Damit bleibt das Brot-und-Butter-Geschäft der privaten Rundfunkunternehmen auf Sicht vom klassischen Kabelanschluss und hier zukünftig allein von Vodafone abhängig.

Der VAUNET wird sich nach dieser ersten Einschätzung die Entscheidung im Detail ansehen und weitere Schritte prüfen.

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