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VAUNET zum Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

13. Juni 2018

Vor dem Hintergrund der Rundfunkkommission und Ministerpräsidentenkonferenz an den beiden kommenden Tagen sagte Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender von VAUNET – Verband Privater Medien: „Die laut Medienberichterstattung erfolgte Verständigung zwischen den Verlagen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Presseähnlichkeit zeigt, dass vernünftige Kompromisse in schwierigen Wettbewerbsfragen möglich sind. Eine vergleichbare Lösung muss die Medienpolitik nun auch im Wettbewerbsverhältnis zwischen den privaten und öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Angeboten anstreben.“ Durch eine Ausweitung des Telemedienauftrags sei auch dieser Markt massiv betroffen. Hier gelte es insbesondere zu verhindern, dass ARD und ZDF zukünftig massentaugliche europäische Lizenzware zum Abruf für 30 Tage einkaufen, um ihre Mediatheken kommerziell attraktiv zu machen. Aus Sicht der Privaten sei dies eine reale Bedrohung, die den Wettbewerb in dem noch jungen OTT- und VoD-Markt und die hier entwickelten Geschäftsmodelle in Frage stellen.“ Eine ähnliche Einschätzung hatten be-reits Vertreter der Filmwirtschaft sowie der Verband der Filmverleiher(VdF) vertreten.

Nach wie vor steht der VAUNET auf dem Standpunkt, dass der Onlineauftrag nicht los-gelöst von der Auftrags- und Strukturdebatte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk erneuert werden kann.

Der VAUNET begrüßt im Zuge dessen Überlegungen, das inhaltliche Profil der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu schärfen, indem sich die Anstalten schwerpunktmäßig auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung konzentrieren sollen.

Für keinen zielführenden Weg hält VAUNET hingegen die geplante Indexierung der Mittel für ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Basis fester Summen und eine weitgehende Autonomie bei der Ausgestaltung ihrer Programmangebote. Hier sollte die Finanzierung dem Auftrag folgen und nicht automatisiert werden. Eine Indexierung böte, so Demmel, keinerlei Anreiz zu Einsparungen und würde nur die fehlende Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Angeboten weiter verstärken.

Hans Demmel: „Es gibt nur eine Chance für einen großen Aufschlag zur Strukturreform, und der sollte sehr grundsätzlich sein. Stattdessen droht eine weitere Onlineexpansion von ARD und ZDF in die wettbewerbssensibelsten Bereiche. Das betrifft Fernsehen, Internet, und Radio gleichermaßen.“ Beim Hörfunk bestehe bereits heute eine starke Schieflage, die durch immer neue junge Formatwellen der ARD entstanden sei. Auch der private Rundfunk leiste einen wichtigen gesellschaftsrelevanten und publizistischen Beitrag. Ein Auftrag ohne konkrete gesetzgeberische Grenzen würde diese Vielfalt bei Angeboten und Anbietern nachhaltig in Frage stellen. „Deshalb darf sich der politische Gestaltungswille der Länder nicht nur auf die Anstalten, sondern muss sich auf die Entwicklungsperspektiven im gesamten Markt richten.“

Hintergrund

Der aktuell diskutierte Vorschlag für eine Novelle des Rundfunkstaatsvertrags zum Telemedienauftrag von ARD und ZDF beinhaltet u. a. das Abschaffen des Sendungsbezugs, eine Verlängerung der Verweildauerfristen von öffentlich-rechtlichen Inhalten im Netz, das Aufheben des Abrufverbots für Lizenzproduktionen und die Möglichkeit, beitragsfinanzierte Inhalte über Drittplattformen wie Facebook zu verbreiten. VAUNET warnt vor den weitgehenden Auswirkungen einer solch umfassenden Ausweitung der beitragsfinanzierten Angebote im Internet auf den Markt. Der Verband appelliert an die Politik, den EU-Beihilfenkompromiss und die daraus resultierenden Regelungen nicht in Frage zu stellen und wie bei den Verlagen auch hier eine Lösung zu finden, die den Interessen aller Wettberber und der Mediennutzer gerecht wird.

Quelle: www.vau.et

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