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VAUNET sieht sich durch Gutachten bestätigt

10. April 2019

Der Vorstand des VAUNET – Verband Privater Medien hat auf seiner Vorstandssitzung am 5. April in Berlin ausdrücklich das von Prof. Dr. Matthias Cornils vorgelegte Rechtsgutachten im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz zu den „Verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Vollindexierung des Rundfunkbeitrags“ begrüßt.

Der Vorstand sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass sich jede pauschale Vereinfachung der Festlegung der Höhe des Rundfunkbeitrags, gepaart mit einer Flexibilisierung des Auftrags, an hohen verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen messen lassen muss.

Im März hatte im Auftrag des VAUNET Prof. Dr. Thomas Hirschle in einem Kurzgutachten die Zweckmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit möglicher Indexierungsmodelle bewertet. Aus dem Kurzgutachten geht hervor, dass eine Vollindexierung des Rundfunkbeitrags verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig sei.

Der Vorstandsvorsitzende des VAUNET, Hans Demmel sagt dazu: „Das Gutachten von Prof. Cornils birgt Sprengstoff. Es zeigt, dass eine pauschale Indexierung nicht möglich ist. Damit ist der schnelle Deal für ein simples Finanzierungsmodell der Rundfunkanstalten vom Tisch.“

Der Vorstand des VAUNET appelliert an die Länder, eine qualitative und quantitative Definition des Auftrags der Anstalten vorzunehmen. Dabei sollte der Schwerpunkt des Programms auf den Bereichen Kultur, Bildung und Information festgeschrieben und die Programmanzahl begrenzt werden.

Hans Demmel weiter: „Nur auf einer solchen Basis können dann konkrete Bedarfsanmeldungen geprüft werden. Anderenfalls würde sich der Wettbewerb zu Lasten der Privaten auf Grund fehlender Transparenz und Maßgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit weiter verschärfen. Die beiden differenzierten und in ihren Aussagen klaren Gutachten bieten die Chance, diese Auftragsbestimmung vorzunehmen. Damit können die Länder die Weichen für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen, der einer konkreten Auftragsdefinition verpflichtet ist und sich daran messen lassen muss.“

Reduzierung und Abschaffung von Werbung

Gleichzeitig appelliert der Vorstand des VAUNET an die Länder, die vor Einführung des neuen Rundfunkbeitrags zurückgestellte Diskussion um die Reduzierung und Abschaffung der Werbung bei ARD und ZDF wieder aufzunehmen.

Hans Demmel: “Es gab bereits einen breiten politischen Konsens, dieses Thema konsequent anzugehen. Es wurde lediglich zurückgestellt, um die Erfahrungen mit dem neuen Rundfunkbeitrag zu evaluieren. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtthematik der Finanzierung von ARD und ZDF und sollte deshalb wieder auf die Tagesordnung genommen werden.“

Der VAUNET fordert werbefreie TV-Programme von ARD und ZDF und eine Harmonisierung der Radiowerbung aller Rundfunkanstalten mit dem beim NDR bewährten Modell mit täglich 60 Minuten Werbung in einem Programm.

Hans Demmel: „Die Umsetzung dieser Forderung würde zu einem klareren Profil des öffentlich-rechtliche Rundfunks beitragen, seine Akzeptanz in der Bevölkerung steigern und eine klare Abgrenzung der Systeme des werbefinanzierten privaten und beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks schaffen.“

Quelle: VAUNET – Verband Privater Medien e.V.

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