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VPRT zur teilweisen Aufhebung der Grundverschlüsselung

15. März 2013

Der VPRT spricht sich im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen in verschiedenen Kabelnetzen dafür aus, dass es durch die teilweise Aufhebung der Grundverschlüsselung nicht zur Benachteiligung von privaten TV-Veranstaltern kommt. Im Interesse des Erhalts der Vielfalt beim Zugang zu den Programmen und unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Sendeunternehmen dürfe bei wesentlichen Änderungen der Netzkonditionen nicht ein Teil der Sender auf ein bestimmtes Modell verhaftet werden:

„Wer eine unverschlüsselte Einspeisung wünscht, sollte diese auch zeitgleich mit anderen Marktteilnehmern und ohne Verschlechterung der Bedingungen erhalten können“, so Dr. Julian Oberndörfer, Vorsitzender des Arbeitskreises Sparten- und Zielgruppensender im VPRT.

„Wenn sich die Verbreitungsbedingungen im Markt wesentlich ändern, darf dies nicht zu Lasten eines umfassenden Angebots – und damit gerade auch der kleineren, zielgruppenspezifischen Veranstalter – gehen“, so Oberndörfer weiter. Dies gelte für alle Betreiber der Kabelinfrastrukturen, die entsprechende Änderungen bereits vorgenommen haben oder in Kürze planen. Um mögliche Reichweitenrisiken für betroffene Sender zu vermeiden, seien zudem die zuständigen Medienanstalten aufgerufen, sich umgehend der Sache anzunehmen.

In diesem Zusammenhang verweist der VPRT auf die laufenden Auseinandersetzungen zwischen Kabelnetzbetreibern mit ARD und ZDF, die in der Konsequenz ebenfalls zu einer weiteren Verstärkung diskriminierender Einspeisebedingungen zulasten des privaten Rundfunks führen können. Den Landesmedienanstalten komme auch hier eine vielfaltsichernde Aufgabe zu, auf die aktuellen Marktentwicklungen zu reagieren.

Quelle: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.

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