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Studie bestätigt Regulierungsbedarf bei Benutzeroberflächen von Smart-TVs

17. November 2017

Wie groß ist der Spielraum von Nutzern, die Benutzeroberfläche ihres Smart-TVs oder ihrer Set-Top-Box selbstständig zu personalisieren? Das kommt sehr drauf an, zeigt eine neue Studie im Auftrag der Medienanstalten, bei der Nutzerautonomie, Programmlisten und Navigation im Fokus standen.

Wollen Nutzer beispielsweise auf ihrer Oberfläche Apps installieren, löschen oder verschieben, sind je nach Gerät häufig sehr viele Schritte nötig.

Zudem folgt die Senderliste im Ausgangszustand bei fast allen untersuchten Geräten keiner erkennbaren Logik. So lässt sich nicht feststellen, dass die Gerätehersteller

„Um die Vielfaltssicherung im Sinne der Mediennutzer zu gewährleisten, müssen wir die Benutzeroberflächen von Smart-TVs und Set-Top-Boxen in die Plattformregulierung einbeziehen. Nur so können wir eine diskriminierungsfreie Auffindbarkeit der Sender für die Zuschauer herstellen“, sagt Siegfried Schneider, der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Thomas Fuchs, Koordinator des zuständigen Fachausschusses Netze, Technik, Konvergenz und Direktor der Medienanstalt MA HSH, ergänzt: „Die Ergebnisse zeigen außerdem, dass die Nutzerfreundlichkeit vieler Geräte auf dem Markt noch verbessert werden kann.“ Die manuelle Sortierung der Sender und die Anpassung der Apps auf der Benutzeroberfläche sollten aus Sicht der Medienanstalten deutlich leichter durchführbar sein als dies bei den meisten der getesteten Geräten der Fall sei, so Fuchs.

Den Abschlussbericht des Forschungsinstituts Facit Digital gibt es hier zum Download, eine detailliertere Einordnung der Ergebnisse durch die Landesmedienanstalten finden Sie hier.

Hintergrund der Studie

Wie Rundfunkangebote auf Fernsehgeräten aufgefunden werden, wird erheblich von den Benutzeroberflächen beeinflusst. Für die Nutzer macht es dabei keinen Unterschied, ob eine Benutzeroberfläche vom Plattformbetreiber oder vom Hersteller des Smart-TVs oder der Set-Top-Box stammt. Bislang sind nach bestehender Rechtslage aber nur diejenigen der Plattformen, etwa Kabelnetzbetreibern, erfasst. Um den aktuellen Stand im Gerätemarkt systematisch zu betrachten, beauftragten die Medienanstalten im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung das Forschungsinstitut Facit Digital GmbH

Quelle: www.die-medienanstalten.de

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