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Sky erhöht Abo-Preise

24. Mai 2016

Laut übereinstimmenden Medienberichten versendet Sky gerade E-Mails, in denen Abonnenten über eine im Sommer anstehende Preiserhöhung informiert werden. So sollen die monatlichen Abo-Gebühren pro Kunde um zwischen 85 Cent und 3,– Euro steigen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es trotzdem nicht.

Abo-Preise steigen ab dem Sommer

Sky erhöht die Preise. Trotz steigender Abozahlen und einem auf 35,– Euro pro Privatkunde gewachsenen Umsatz verlangt Sky ab dem Sommer dieses Jahres mehr Geld von seinen Abonnenten. Laut Medienberichten sollen bis zu 3,– Euro pro Monat mehr anfallen. Derzeit werden E-Mails versendet, die über die neuen Preise informieren. Zeitlich passt die Erhöhung der Abo-Gebühren zur anstehenden Ausschreibung der Bundesligarechte für die Spielzeiten ab 2017/18. Da hier aufgrund der No-Single-Buyer-Rule (kein Anbieter darf alle Rechte erwerben) ein größerer Konkurrenzkampf zu erwarten sein wird und der Spieltag mit neuen Anstoßzeiten am Sonntag und Montag weiter ausgedehnt wird, werden die Rechte für die Sender spürbar teurer.

Kein Sonderkündigungsrecht

Wer sich nun denkt: „das mache ich nicht mit!“, kommt um eine fristgerechte Kündigung zum Ende seines Abonnements trotzdem nicht herum. Eine Sonderkündigung wird nicht möglich sein, wie Sky in seinen Kundenanschreiben mitteilt. Da Sky die Preise nicht über fünf Prozent anhebt, haben Abonnenten kein Sonderkündigungsrecht. Dieses Hintertürchen hat Sky sich in seinen AGB in einer Klausel zur Preisanpassung offen gelassen, wo es heißt, dass „Sky […] den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“) [kann], wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen“.

Die 5-Prozent-Klausel

In den AGB von Sky heißt es weiter: „Sky darf eine Preiserhöhung höchstens […] höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten.“ Und weiter: „Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.“

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