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RTL vorerst von Drittanbieter-Programmen befreit

17. Juli 2014

RTL muss vorerst keine Programme unabhängiger Drittanbieter mehr senden. Das berichtet das Handelsblatt (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Der Beschluss ist „unanfechtbar“, teilt das Gericht auf seiner Webseite mit.

Die Programmplätze für unabhängige Drittanbieter waren von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) für fünf Jahre, beginnend ab Juli 2013, an die DCTP des Filmemachers Alexander Kluge vergeben worden, die dort unter anderem Spiegel TV und Stern TV zeigt. Dagegen klagte der Mitbewerber Focus TV. Dennoch ordnete der Direktor der NLM den sofortigen Vollzug der DCTP-Zulassung an. Das Gericht urteilte nun, dass nur die Versammlung der NLM den Vollzug der Zulassung hätte anordnen können.

Das Gericht kritisierte, dass bei einem nachträglichen Beschluss der NLM-Versammlung vom Februar 2014 nicht deutlich sei, ob sie ihn eigenständig und ergebnisoffen angeordnet habe. RTL will die Auswirkungen der Entscheidung zunächst mit der NLM und der Kontrollbehörde KEK besprechen. Danach wolle man über die Verwendung der Programmplätze entscheiden. Die Sendungen in den nächsten Tagen blieben davon unberührt.

www.handelsblatt.com

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