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Rechtsstreit um Einspeiseentgelte entschieden

20. Juli 2017

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 12. Juli 2017 im seit 2013 andauernden Rechtsstreit zwischen den Kabelnetzbetreibern und den Rundfunkanstalten zu Gunsten der Kabelnetzbetreiber entschieden. Die Öffentlich-rechtlichen müssen 3,5 Millionen Euro zahlen.

Streitgegenständlich waren allein die Entgelte für das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016. Bis 2012 hatten die Rundfunkanstalten den Kabelnetzbetreibern jährlich noch mehr als 20 Millionen Euro gezahlt. Grundlage des Streits war die Frage, ob die Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung von ARD und ZDF kassieren dürfen, wie sie das bei den Privatsendern tun, oder ob sie zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme auf eigene Kosten verpflichtet sind.

Die Rundfunkanstalten hatten den 2008 geschlossenen Einspeisevertrag 2012 gekündigt. Der Senat hat die Kündigung nun für unwirksam und kartellrechtswidrig erklärt. Außerdem heißt es in der offiziellen Pressemitteilung: „Die Vertragsparteien unterlägen hinsichtlich der Signaleinspeisung einer wechselseitigen Abhängigkeit. Eine wettbewerbsrechtlich relevante Ausbeutung der Rundfunkanstalten liege nicht vor.“

Quelle: www.olg-duesseldorf.nrw.de

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