Skip to main content
search
0

ProSiebenSat.1 scheitert mit Klage in Hessen

03. Dezember 2015

Die ProSiebenSat.1-Gruppe ist mit einer Klage gegen die Verlängerung der Zulassung des von der TV IIIa GmbH & Co. KG in Mainz veranstalteten gemeinsamen Regionalfensterprogramms für Hessen und Rheinland-Pfalz vor dem Verwaltungsgericht Kassel gescheitert.

Regionalfenster bleibt bestehen

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist Sat.1 verpflichtet, werktäglich zwischen 17:30 und 18:00 Uhr Sendezeit für ein Regionalfenster zur Verfügung zu stellen. Die ProSiebenSat.1-Gruppe hatte in der Lizenz-Verlängerung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundunkt und neue Medien (LPR) bis 2019 einen Formfehler gesehen. Die Klage wurde zwar abgewiesen, eine Berufung ist aber zugelassen.

„Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts, die belegt, dass die Versammlung der Hessischen Landesmedienanstalt korrekt verfahren ist“, kommentierte Joachim Becker, Direktor der LPR Hessen. „Dass das gemeinsam für Hessen und Rheinland-Pfalz produzierte Regionalfenster mit seiner hohen journalistischen Qualität erhalten bleibt, ist natürlich in erster Linie für den Zuschauer wichtig.“

Quelle: www.lpr-hessen.de

Close Menu