NRW-Landtag novelliert WDR-Gesetz
29. Januar 2016
Der Landtag NRW hat mehrheitlich der Novellierung des WDR-Gesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde dem Änderungsantrag der rot-grünen Fraktionen zur Reduzierung der Werbung stattgegeben. Der WDR soll die Werbung im Hörfunk ab dem kommenden Jahr auf täglich maximal 75 Minuten reduzieren.
Ab 2019 soll die Radio-Werbung dann auf 60 Minuten beschränkt werden. Dieser Beschluss beschneidet von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland allein den WDR.
WDR-Intendant Tom Buhrow kommentierte die Gesetzesänderung wiefolgt: „Ich halte dies für eine kurzsichtige Entscheidung, die ausschließlich den Interessen der Verleger und unseren kommerziellen Radio-Konkurrenten folgt. Sie geht komplett zu Lasten des WDR. Das ist ein fatales Signal für unsere WDR-Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Jahren so hart dafür gearbeitet haben, unsere Strukturen schlanker aufzustellen.“
Seitdem Tom Buhrow das Amt des Intendanten übernommen hat, fährt der WDR einen strikten Kurs, um den Haushalt zu stabilisieren und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. So wurden die Ausgaben des Senders um jährlich 60 Mio. gekürzt.
Zudem werden bis zum Jahr 2020 in der Summe 500 Planstellen abgebaut. „Diese Einschnitte werden schmerzhaft sein. Deshalb werden wir sie auch sorgfältig und vertrauensvoll mit unseren Aufsichtsgremien beraten“, so Intendant Buhrow weiter.