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Technologie-Switch

30. Juni 2022

Spätestens zu den Sportgroßereignissen im Jahr 2024 müssen sich zirka 12,5 Millionen Haushalte um einen neuen TV-Übertragungsweg kümmern. Denn ab 30.06.2024 tritt die bereits im Dezember 2020 beschlossene Nivellierung des Telekommunikationsgesetztes in Kraft. Diese regelt den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs. Das bedeutet; die Bereitstellung des Kabelanschlusses kann nicht mehr auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten als Kabelanschlussgebühr abgerechnet werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt können die betroffenen Haushalte also frei über ihren TV-Empfangsweg entscheiden und dabei Geld sparen. Denn der Übertragungsweg über IPTV bringt dem Kunden deutlich mehr Leistung bei oftmals viel geringeren Kosten.

Wechsel in einen modernen TV-Übertragungsstandard

Während die klassischen DVB-Übertragungsstandards – also über Kabel, Satellit und Antenne – in den letzten Jahren bereits deutlich an Nutzern verloren haben, gewinnt die Übertragung mit IPTV analog dazu an Bedeutung. Für den Empfang von IPTV gibt es zwei Möglichkeiten: Einmal über ein geschlossenes Netz, das in Deutschland primär über die Deutsche Telekom umgesetzt wird. Nachteil hier: Der Haushalt muss den Internet- und IPTV-Zugang vom gleichen Anbieter, also der Deutschen Telekom, haben. Die zweite Möglichkeit ist die Übertragung über OPEN-IPTV, also zum Beispiel durch Angebote wie von waipu.tv. Vorteil hier: Der Fernsehempfang ist komplett unabhängig vom Internetanbieter und ist – je nach Anbieter – in Preis, Angebot und Funktionsumfang deutlich attraktiver.

Mit IPTV kommen zusätzliche Komfortfunktionen für den Kunden, die keine zusätzlichen Geräte, wie Set-Top Boxen, erfordern. Komfortfunktionen sind zum Beispiel das zeitversetzte Fernsehen mit Timeshift, mit der eine Sendung pausiert werden kann und Restart, also das Zurückspringen an den Beginn einer bereits laufenden Sendung. Außerdem ermöglicht die Speicherung von Aufnahmen in der Cloud den Zugriff und das Programmieren von Aufnahmen auch von unterwegs aus und macht zusätzliche Geräte wie Receiver oder Rekorder überflüssig.

Eigeninitiative der Mieter gefragt

Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bedeutet aber auch als Konsequenz, wer sich nicht rechtzeitig kümmert, sitzt ab der Umsetzung vor einem schwarzen Bildschirm und verpasst unter anderem die olympischen Sommerspiele 2024. Das heißt, die Mieter müssen sich eigenständig für eine TV-Infrastruktur entscheiden und entsprechend ihren Bedürfnissen nach einen Wechsel vom herkömmlichen Kabelnetz auf den modernen, zukunftssicheren Übertragungsweg OPEN-IPTV in die Wege leiten. Denn OPEN-IPTV ist der einzige Übertragungsweg, der alle Nutzungsszenarien in einem abdeckt (VoD-Abruf, Sendungen aufzeichnen, Webchannel Abruf, klassisches Fernsehen, Speicherung ohne physische Zusatzgeräte, kabellos in der ganzen Wohnung auf jedem Gerät im WLAN nutzbar, in den meisten Fällen flexible Verträge, Restart, mobiles Fernsehen, Angebot im Auslandsurlaub nutzbar, größtmögliche Programmvielfalt etc.).

Große Chance für Sparer

Zwei von drei Kabelhaushalten zahlen ihre Empfangsgebühr über ihre Nebenkosten. Viele wissen daher gar nicht, welche Kosten monatlich für den TV-Empfang anfallen. Dass es deutlich günstigere Alternativen gibt, war bisher auch nicht ausschlaggebend. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs können sich Mieter bereits jetzt über moderne und multifunktionale Empfangswege informieren, um für den anstehenden Wechsel „fit“ zu sein. Und trotz allgemeiner Unkenrufe hinsichtlich mangelnder Breitbandabdeckung in Deutschland, sind mittlerweile mehr als 98 Prozent der Haushalte in der Lage, stabil OPEN-IPTV Dienste zu nutzen. Gerade in Ballungsgebieten, wo bislang die Wohnungswirtschaft überwiegend die Vertragsbindung mit Kabelnetzbetreibern hält, steht einem Wechsel zu einem modernen Übertragungsweg nichts im Wege.

Hintergrund: Etwa 12,5 Mio. Haushalte bekommen über das sogenannte Sammelinkasso den Kabelanschluss abgerechnet. Da eine Inhalte Verbreitung neben der linearen Übertragung aber seit geraumer Zeit auch weitere Mehrdienste anbietet, verschafft die Gesetzesnovelle den Haushalten die Möglichkeit, zu einem zeitgemäßen Übertragungsweg zu wechseln. Gleichzeitig darf der Ausbau für Glasfaser auf die Mieter mit bis zu 5 Euro monatlich über die Nebenkosten umgelegt werden. Das heißt auch hier findet ein verstärkter Ausbau statt, der für OPEN-IPTV Dienste eine noch bessere Übertragung gewährleistet.

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