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Neue Energie-Labels ab 01. März 2021

06. November 2020

Ab dem 1. März des kommenden Jahres gelten für Elektrogeräte neue Energie-Labels. Hintergrund ist, dass mit der aktuellen Klassifizierung, die von A+++ bis E reicht, für den Verbraucher gerade in den höheren Stufen kein transparenter Unterschied mehr erkennbar ist und zudem suggeriert wird, dass alle Geräte mit einer Bewertung von A und besser nahezu gleich gut – also energiesparend sind.

Ab März 2021 heißt es für produzierende Unternehmen: Zurück zur alten Einstufung. Diese reicht nicht bis A+++, sondern lediglich bis A (höchste Energieeffizienz). Auf der anderen Seite geht die Skala bis G (am wenigsten energieeffizient). Hersteller von Leuchtmitteln, weißer Ware und Unterhaltungselektronik dürfen ab dem 1. März 2021 nur noch die neuen Labels verwenden. Die neue Regelung gilt einheitlich EU-weit. Zudem soll ein QR-Code dem Verbraucher per Smartphone weitere Informationen zum Gerät und den Verbrauchseigenschaften liefern.

Die neuen Labels dürfen übrigens nicht vor dem 1. März verwendet werden. Das Risiko, dass Verbraucher im Weihnachtsgeschäft über verschiedene Einstufungen stolpern und dadurch Verwirrung gestiftet wird, besteht also nicht. Ab dem 1. März sollen Hersteller 14 Tage Zeit haben ihre Geräte mit den neuen Labels zu kennzeichnen.

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