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Medienrat erteilt Zulassungen für nichtkommerzielles Radio in Berlin und Brandenburg

11. Oktober 2018

Auf den UKW-Frequenzen 88,4 MHz (Berlin) und 90,7 MHz (Potsdam) senden zukünftig das 88vier Radionetzwerk Berlin und die Initiative Freie Radios Berlin Brandenburg. Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat die Entscheidung für einen zugangsoffenen, nichtkommerziellen Radiobetrieb in seiner Sitzung am 9. Oktober getroffen.

Die Zulassung ist auf drei Jahre befristet. Der Medienrat hat nach Angaben der mabb beide Veranstalter dazu verpflichtet, weiteren interessierten Produzenten und Radiogruppen einen diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zu gewähren.

„Zum ersten Mal seit Start des Projekts 88vier im Jahr 2010 haben wir ein nichtkommerzielles Nutzungskonzept ausgeschrieben und nicht wie bisher Sendezeiten an einzelne Radiogruppen vergeben“, so Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer, Vorsitzender des Medienrats. „Wir sind überzeugt, dass das ein Gewinn für Hörer und Veranstalter gleichermaßen ist. Denn so wird die Kommunikation der Sendezeiten deutlich einfacher. Außerdem können die nichtkommerziellen Radiogruppen den Sendebetrieb und die Sendezeit weitgehend selbstständig verwalten und organisieren.“

Die Kooperation der Veranstalter Freies Radio Berlin und Freies Radio Potsdam unter dem Namen Freie Radios Berlin Brandenburg sendet jeweils von Montag bis Donnerstag. Das 88vier Radio Netzwerk Berlin, eine Initiative des bisherigen 88vier-Veranstalters reboot.fm und des experimentellen Webradios Cashmere Radio, sendet jeweils von Freitag bis Sonntag.

mabb setzt sich für Vielfalt im nichtkommerziellen Hörfunk ein

Die mabb setzt sich nach eigenen Angaben für Vielfalt im nichtkommerziellen Hörfunk ein und stellt die UKW-Frequenzen 88,4 MHz und 90,7 MHz seit 2010 für die nichtkommerzielle Nutzung zur Verfügung. Die Medienanstalt übernimmt weiterhin die Aufsicht über Sendebetrieb und Programm und trägt die Verbreitungskosten für die Frequenzen.

Quelle: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)

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