Medienanstalten fordern klare Vorgabe zur Sicherung der Netzneutralität
21. Juli 2013
Die Pläne der Deutschen Telekom, Ausnahmen von der Volumenbegrenzung für diejenigen Angebote und Dienste vorzusehen, mit denen sie Vereinbarungen schließt (gegen entsprechendes Entgelt oder sonstige Leistungen), sind aus Sicht der Medienanstalten ein klarer Verstoß gegen die Netzneutralität und den angestrebten diskriminierungsfreien Zugang von Inhalteanbietern.
Die Medienanstalten fordern deshalb eine Ergänzung der Neutralitätsver-ordnung des Wirtschaftsministeriums, zu der am morgigen Mittwoch (17. Juli) eine Expertenanhörung in Berlin stattfindet. Der ZAK-Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang, Dr. Hans Hege, wird die Medienanstalten bei dieser Anhörung vertreten.
Problematisch wäre das geplante Geschäftsmodell der Telekom aus Sicht der Medienaufsicht aus folgenden Gründen:
1. Die Ausnahmen verfolgen das Ziel, dass Endnutzer den priorisierten Dienst eher nutzen als einen, bei dem sie tarifliche Volumengrenzen überschreiten könnten (und deshalb mehr zahlen müssten). Damit werden für den Nutzer Anreize geschaffen, bestimmte Dienste und Inhalte zu nutzen und andere nicht.
2. Diese Vorzugsbehandlung einzelner Anbieter soll Inhalteanbieter motivieren, für die Ausnahme aus der Volumenbegrenzung zusätzlich zu bezahlen. Dadurch forciert die Telekom einen Verhandlungszwang für die Inhalteanbieter.
3. Mit den Ausnahmen von der Volumenbegrenzung und den damit ge-setzten Anreizen für die Nutzung greifen Netzbetreiber wie die Telekom in den Wettbewerb der Inhalteanbieter im Internet ein.
Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), sagte, die Medienanstalten hätten für eine chancengleiche Medienverbreitung zu sorgen, die weitgehend diskriminierungsfrei sei. Das Vorgehen der Telekom sei angesichts dieses Zieles inakzeptabel.
Er ergänzte: „Da keine hinreichende Transparenz für die Nutzer herzustellen ist und die Kontrolle der diskriminierungsfreien Behandlung durch die Regulierung an Grenzen stößt, plädieren wir für eine klare Vorgabe, die Handlungssicherheit für alle Beteiligten – Anbieter und Nutzer – schafft. Netzbetreiber sollten deshalb keine Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen, nach denen deren Angebote aus einer Volumenbegrenzung ausgenommen werden.“
Unberührt bleiben Plattformen wie IPTV und das Kabelfernsehangebot. Beim gebündelten linearen Fernsehangebot geht es um ein klar umgrenztes, durch den Fernsehmarkt praktisch vorgegebenes und im Übrigen reguliertes Gesamtangebot, bei dem keine Gefahr besteht, dass es die Entwicklung von Angeboten im offenen Internet behindert.
Die Medienanstalten begrüßen ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, sich für eine weitergehende Sicherstellung der Netzneutralität einzusetzen und durch die geplante Neutralitätsverordnung abzusichern.
Ihre Stellungnahme zum Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung ist unter http://www.die-medienanstalten.de/service/positionen.html zu lesen.
Quelle: die medienanstalten