LMK Rheinland-Pfalz untersucht RPR1.
20. Januar 2017
Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz beaufsichtigt die im Land ansässigen Rundfunkveranstalter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der lizenzrechtlichen Vorgaben. Aktuell wurde das Programm des Hörfunksenders RPR1. einer umfangreichen Untersuchung unterzogen.
Für die Untersuchung beauftragte die LMK eigenen Angaben zufolge die uniQma GmbH unter der Leitung von Dr. Andreas Czaplicki mit einer Programmanalyse.
Insgesamt erfüllt der Sender die lizenzrechtlichen Vorgaben: Zum einen wurden im Untersuchungszeitraum täglich (Montag bis Freitag) die geforderten 100 Minuten Information gesendet. Zum anderen wiesen davon mindestens 25 Minuten einen Bezug zur jeweiligen Region auf.
Der landesweite Hörfunksender RPR1. ist verpflichtet, ein informatives Programm für die Rheinland-Pfälzer und vor allem für die Menschen in den vier Regionen Eifel/Saar/Mosel, Rheinland, Rhein/Main und Rhein/Neckar/Pfalz zu verbreiten. Um die einzelnen Gebiete mit regionalspezifischen Informationen zu versorgen, schaltet der Sender regelmäßig sein Programm auseinander.
Im Fokus der Berichterstattung lagen die Ereignisse und Menschen in Rheinland-Pfalz. Gelegentlich wurden auch überregionale Themen aufgegriffen und deren Bedeutung für die Region und die dort lebenden Menschen erläutert. Inhaltlich ging es dabei vor allem um Themen, die dem Human-Touch-Bereich zuzuordnen sind. So wurden die Hörer beispielsweise über Verkehrsunfälle, Verbrechen sowie kuriose Meldungen informiert. Ebenfalls einen großen Stellenwert hatten im Untersuchungszeitraum Meldungen aus der Politik und dem privaten Lebensumfeld der Hörer.
Quelle: Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz