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LFK erteilt Baden TV neue Sendelizenz bis 2029

04. Oktober 2018

Auch über das Jahr 2019 hinaus können die Zuschauerinnen und Zuschauer in der Region Mittlerer Oberrhein das regionale TV-Angebot Baden TV sehen. Die Mitglieder des Medienrates der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) haben in ihrer Sitzung entschieden, dem bisherigen Veranstalter Baden TV bis 2029 eine erneute Zuweisung für das Kabelnetz in der Region zu erteilen. Auch der LFK-Vorstand hatte dafür votiert.

Grundlage der Entscheidung ist das geplante Sendekonzept und der Beitrag zur Vielfalt in der Region für die nächste Zuweisungsperiode. Baden TV war der einzige Bewerber für die Kapazität im digitalen Kabel. Das Verbreitungsgebiet umfasst mit den Stadt- und Landkreisen Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim und dem Enzkreis etwa 320.000 Kabelhaushalte. Das Programm von Baden TV ist in SD- und in HD-Bildqualität im Kabel zu sehen, darüber hinaus unter anderem über einen Livestream im Internet, per App fürs Smartphone oder über Amazon-Fire-Stick auf dem TV-Gerät verfügbar.

Mehr Aufgaben – aber geringere Haushaltsmittel für die LFK

Ob nun im novellierten Medienstaatsvertrag geplante neue Regulierungsaufgaben bei den Medien-Plattformen, Medienintermediären und Benutzeroberflächen, die Aufsicht in den sozialen Netzwerken oder der Datenschutz – die Aufgaben der LFK wachsen, aber die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sinken. Darauf wies LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig in der Sitzung des Medienrates hin. Grund der Rückgänge seien geringere Mittel aus dem Rundfunkbeitrag, aus dem auch die Arbeit der LFK finanziert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkstaatsvertrag in seinem Grundsatzurteil im Juli 2018 zwar im Wesentlichen für verfassungskonform beurteilt, aber kleine Einschnitte in der Veranlagung von Zweitwohnungen vorgenommen. „Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Wichtigkeit der Arbeit der Landesmedienanstalten in seinem aktuellen Urteil hervorgehoben hat, bedeutet der weitere Rückgang der Beitragsmittel für den öffentlich-rechtliche Rundfunk zwangsläufig auch für die LFK weniger Haushaltsmittel für die Förderung etwa von Medienkompetenzprojekten oder für den regionalen und lokalen privaten Rundfunk in Baden-Württemberg“, so der LFK-Präsident. „Wir brauchen darum zukunftsfähige Finanzierungsgrundlagen für die LFK, um auch weiterhin unsere wichtigen Aufgaben im vollen Umfang leisten zu können“.

Thema der Sitzung war auch die Entwicklung des digitalen Radios. Trotz positiver Wachstumsraten bei DAB+ reicht das bisherige finanzielle Engagement der LFK nicht aus, um das Digitalradio flächendeckend als Alternative zu UKW zu etablieren. Hier gilt es, die Entwicklung weiter zu beobachten, um ggf. Steuerungsimpulse zu setzen.

Der Medienrat hat sich zudem darauf verständigt, die Sitzungsvorbereitung künftig volldigital zu organisieren und auf den postalischen Versand von Sitzungsunterlagen zu verzichten.

Quelle: www.lfk.de

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