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Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

28. Februar 2013

Technische Schutzmaßnahmen sind auch in der geplanten Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eine der zentralen Herausforderungen für den Jugendmedienschutz im Internet. Mit Blick auf die Jugendschutzprogramme bedeutet das, noch stärker die Frage der Verbreitung zu berücksichtigen, die Elterninformation zu erhöhen und möglicherweise eine einfachere Altersdifferenzierung bei der Inhaltekennzeichnung durch die Anbieter zu überdenken. Das wurde bei einem Fachgespräch zwischen den Rundfunkreferenten der Länder und Vertretern aus Bund, Wissenschaft, Aufsicht und Netzgemeinde deutlich, zu dem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am vergangenen Freitag im Rahmen der Reihe „Fragen am Freitag“ eingeladen hatte.

„Es bleibt auf jeden Fall spannend“, so das Fazit von KJM-Stabsstellenleiterin Verena Weigand, die durch die Diskussion führte. KJM-Vorsitzender Siegfried Schneider hatte in seiner Einführung angeregt, bei den Jugendschutzprogrammen für das Internet statt der Ausdifferenzierung der Alterskennzeichnung in die Stufen ab 0, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren eine einfachere Unterscheidung in Kinder, Heranwachsende und Erwachsene zu wählen, um den Internetanbietern die Umsetzbarkeit der Regelungen zu erleichtern. Die Rundfunkreferenten wären durchaus aufgeschlossen für eine solche Modifizierung, bestätigte Dr. Harald Hammann, Leiter der Abteilung Medien der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Es sei wichtig, für unterschiedliche Internetanbieter auch unterschiedliche Anreize zu setzen, betonte Katharina Ribbe, Referentin der Staatskanzlei Sachsen. Sie griff damit eine Anregung von Prof. Dr. Wolfgang Schulz auf. Der Direktor des Hans-Bredow-Instituts hatte aus Debatten in der Enquete-Kommission Internet und Gesellschaft geschlossen, dass sich die Diskussion zu stark auf die großen kommerziellen Anbieter konzentriere, Folgewirkungen auf nicht-kommerzielle Internetangebote wie Blogs aber zu wenig berücksichtigt würden. Zu viele Hürden für kleinere Internetunternehmen durch die Alterskennzeichnung hatte zuvor Alvar Freude, Mitgründer des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur, kritisiert: „Bestrebungen, ‚de facto‘-Verpflichtungen für Unternehmen vorzugeben, halte ich für bedenklich“. Dieser These widersprachen Hammann und Ribbe allerdings vehement. Es gebe keine Kennzeichnungspflicht für alle Inhalte, sondern nur eine weitere Möglichkeit für Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Angebote, die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten.

Einigkeit bestand darin, dass sich die Verbreitung von Jugendschutzprogrammen noch verbessern muss. Felix Barckhausen, Referatsleiter im Bundesfamilienministerium, sprach sich für ein herstellerseitiges Mitdenken von Jugendschutzmaßnahmen („safety by design“) aus und plädierte für die Organisation von Diskussionsforen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Relevanz der Jugendschutzdebatte.

„Information, Freiwilligkeit und Eigenverantwortung von Unternehmen und Eltern sind wichtige Säulen des Systems der regulierten Selbstregulierung, das mit der JMStV-Novelle weiter zukunftsfähig gemacht werden sollte“, bekräftigte KJM-Vorsitzender Schneider.

Über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

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