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Klage gegen Rundfunkbeitrag

03. November 2015

Auch in zweiter Instanz wurde die Klage des Autovermieters Sixt gegen den neuen Rundfunkbeitrag abgewiesen. Eine Revision ist allerdings möglich. Seit 2013 wird die Beitragshöhe für Unternehmen an der Zahl der Beschäftigten, der Filialen und der Firmenfahrzeuge bemessen.

Neue Bemessungsgrundlage seit 2013

Sixt ist nun verpflichtet für seine rund 500 Filialen und seinen gesamten Fuhrpark zu zahlen. Relevant ist dabei nicht, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist, sondern, dass theoretisch der Empfang möglich wäre. Auch Haushalte werden nicht mehr nach der tatsächlichen Anzahl der Empfangsgeräte bemessen, da diese in Form von TV-Geräten, Radios, Internet-PCs und Smartphones zu vielfältig und nicht mehr zu ermitteln sind.

Autovermieter sieht sich benachteiligt

Da Sixt betriebsbedingt über einen große Anzahl an Mietfahrzeugen und viele Filialen verfügt, fallen dementsprechend Mehrkosten an. Akzeptieren will das Unternehmen dies freilich nicht und sieht den Rundfunkbeitrag grundsätzlich wohnungsgebunden und Mietwagen folglich beitragsfrei.

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