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Keine Gema-Gebühren für DVB-T-Fernseher in Hotels

30. Dezember 2015

Die Gema verlangt für das öffentliche Abspielen von Musik Gebühren. Ein Berliner Hotel hat sich nun vor Gericht durchgesetzt und muss die verlangte Vergütung von knapp 765,76 Euro nicht bezahlen. Es ging um die DVB-T-Fernseher auf den Gästezimmern.

DVB-T wird anders bewertet als Satellit oder Kabel

Die Kernfrage des Streitfalles war die Bewertung von DVB-T-Fernsehen im Vergleich zum Satelliten- und Kabelempfang. In den Vorinstanzen hatte man der Gema in diesem Punkt noch recht gegeben und die über DVB-T-Fernseher im Hotel ausgestrahlte Musik nicht anders bewertet. Entscheidend sei aber die Übertragung im Gästezimmer, die schließlich nicht öffentlich sei, so der Anwalt des Hotels. Am Donnerstag, den 17.12.2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass Hotels mit DVB-T-Fernsehern auf den Gästezimmern hierfür keine Gema-Gebühren zu entrichten haben.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de

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