KEF errechnet bis 2020 Überschuss von 544,5 Mio. Euro
20. Februar 2018
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) errechnet in ihrem 21. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 544,5 Mio. €.
Am 19. Februar 2017 übergab der Vorsitzende der KEF, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, den 21. Bericht in Berlin an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Unter Moderation der Landesmedienanstalten beteiligt sich die ARD, wie das ZDF, an einem „Runden Tisch“ zur Zukunft der Satellitenverbreitung. Gegenstand ist auch die Frage, wann die Parallelausstrahlung von Fernsehprogrammen in den Qualitätsstufen SDTV und HDTV beendet werden kann. Es besteht nunmehr die Hoffnung, dass ein solcher Schritt seitens der öffentlich-rechtlichen Programmanbieter zur Jahresmitte 2020 möglich sein könnte. Damit ist ein in der Position „Sonstiges“ enthaltener Bedarf für die zweite Jahreshälfte 2020 nicht mehr erforderlich. Diesen erkennt die Kommission daher auch nicht an.
Der 21. Bericht ist ein sog. Zwischenbericht, in dem die Prognosen aus dem 20. Bericht geprüft und Veränderungen dokumentiert werden. Die Kommission sieht in diesem Zwischenbericht keine Notwendigkeit, den Landesregierungen eine Änderung der Höhe des Rundfunkbeitrags zu empfehlen. Sie wird die weitere Entwicklung genau prüfen und den mit dem 22. Bericht endgültig festzustellenden Überschuss vom Finanzbedarf für die Periode 2021 bis 2024 abziehen.
Die Feststellungen der Kommission zu Erträgen und Aufwendungen bleiben weitgehend im Rahmen der Feststellungen des 20. Berichts. Größere Abweichungen gibt es vor allem beim Überschuss aus der Vermögensrechnung der Anstalten zum 31. Dezember 2016. Hier belaufen sich die sog. anrechenbaren Eigenmittel nach den Bedarfsanmeldungen zum 21. Bericht auf der Basis von Ist-Zahlen auf 1.158,4 Mio. €. Im Zuge der Anmeldungen zum 20. Bericht waren anrechenbare Eigenmittel nur in Höhe von 378,0 Mio. € geplant. Der Zuwachs ist zum einen eine Folge höherer Einnahmen in der Periode 2013 bis 2016 und ergibt sich zum anderen vor allem durch Einsparungen im Programmbereich und durch nicht getätigte Investitionen.
Diese als Eigenmittel anzurechnenden Beträge stehen nun zusätzlich zur Deckung des Finanzbedarfs zur Verfügung und tragen wesentlich zum errechneten Überschuss bei. Aktuell beträgt dieser bei der ARD 502,4 Mio. €, beim ZDF 27,7 Mio. € und beim Deutschlandradio 14,4 Mio. €. Der errechnete Überschuss tritt neben die neu zu bildende Rücklage für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 aus den Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent in Höhe von insgesamt 531,7 Mio. €.
Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 haben die Rundfunkanstalten einen Gesamtaufwand von 38.240,6 Mio. € angemeldet. Davon wurden 203,7 Mio. € als ungedeckter Finanzbedarf angemeldet. Hinzu kommt der angemeldete ungedeckte Finanzbedarf von ARTE von 4,2 Mio. €.
Die Kommission reduziert den für 2017 bis 2020 angemeldeten Bedarf nach eingehender Prüfung um 748,2 Mio. €. Davon entfallen 284,8 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, 364,5 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 98,9 Mio. € auf Korrekturen bei den Eigenmitteln. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein Überschuss von 544,5 Mio. €.