Joint Venture
10. Mai 2012
Philips hat angekündigt, dass mit dem Unternehmen TPV Technology eine Vereinbarung getroffen wurde, das TV-Geschäft von Philips in ein gemeinsames Joint Venture zu überführen. Bei der langfristig angelegten strategischen Partnerschaft wird TPV 70 % an dem neu zu gründenden Unternehmen halten und Philips 30 %.
Die wichtigsten Elemente der getroffenen Vereinbarung
- Philips wird dem Joint Venture das Recht an der Nutzung der Philips Marke übertragen. Dieses Recht gilt zunächst für fünf Jahre und verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre, wenn bestimmte Leistungsparameter erfüllt werden.
- Das Joint Venture wird 2012 keine Lizenzgebühren bezahlen. Ab 2013 wird das Joint-Venture jährlich 50 Millionen Euro zahlen. Für das Fiskaljahr 2013 betragen die Lizenzgebühren 2,2 % des Umsatzes. Ab dem Fiskaljahr 2014 betragen die Lizenzgebühren 2,2 % des Umsatzes, können aber mit variablen Komponenten unter bestimmten Voraussetzungen auf 3 % des Umsatzes steigen.
- Erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Beendigung der Transaktion wird der Preis berechnet werden, den TPV für seine 70 % der Anteile des Joint Ventures zu leisten hat. Er berechnet sich auf dem vierfachen des Gewinns (EBIT), den das Joint Venture durchschnittlich im Jahr 2012 und den Folgejahren erzielt. Philips kann die Fälligkeit erstmals drei Jahre nach Abschluss der Transaktion einfordern. Sechs Jahre nach Beendigung der Transaktion hat Philips erstmals das Recht, seine Anteile von 30 Prozent am Joint Venture an TPV abzugeben. Der Wert wird nach der gleichen Formel berechnet werden. Der endgültige Abschluss der Vereinbarung wird für das dritte Quartal 2011 erwartet, eine Umsetzung bis zum Jahresende. Für die Umsetzung will Philips die Mitarbeiter und deren Gremien einbeziehen, TPV wird eine sorgfältige Kaufprüfung vornehmen. Weiterhin ist ein Abschluss abhängig von der Zustimmung der Aufsichtsräte und der zuständigen Regulierungsbehörden. Die Umsätze des TV-Geschäftes von Philips betrugen 3 Milliarden Euro im Jahr 2010.