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Einigung auf Vergütung bei Abo-Videodiensten

28. Juni 2018

Der Digitalverband Bitkom und VAUNET- Verband Privater Medien haben sich mit der Verwertungsgesellschaft GEMA über Lizenzvergütungen bei Abo-Videodiensten geeinigt. Dafür haben Bitkom und VAUNET je einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Die Verträge regeln Vergütungen von Video-On-Demand-Anbietern (VoD) wie Amazon Prime Video, Maxdome oder Netflix. Die Lizenzvergütung beträgt für Stand-Alone-Angebote 2,5 Prozent der Nettoerlöse des Dienstes, aber mindestens 20 Cent pro Abonnent pro Monat.

„Die jetzt erzielte Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter von Abo-Video-on-Demand-Diensten“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die gewählte Vergütungsstruktur habe sich in der Vergangenheit bereits bei Music-on-Demand-Angeboten bewährt. „Der Vertrag leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass es attraktive VoD-Angebote im deutschen Markt gibt“, so Rohleder. Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Bitkom schaut über ein Drittel der Internetnutzer (37 Prozent) in Deutschland Filme und Serien über abonnierte On-Demand-Portale.

„Mit dem Gesamtvertrag können wir die angemessene Vergütung für die bei der GEMA vertretenen Musikurheber sichern, die auch vom Markt akzeptiert wird. Das ist ein wichtiger Schritt im Bereich der Onlinelizenzierung für den audiovisuellen Bereich“, kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Musikschaffende leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zu audiovisuellen Film- und Fernsehproduktionen. Diese Leistung verdient eine faire Entlohnung.“ 

„Für unsere Mitglieder ist die Diversifikation ihres Geschäftsmodells längst Tagesgeschäft“, sagt VAUNET-Geschäftsführer Dr. Harald Flemming. „Attraktive Inhalte finden dabei ergänzend zum linearen Programm selbstverständlich auch non-linear zum Nutzer. Neben eigenständigem werbe- und transaktionsbasiertem VOD sind Abonnement-Modelle auf eigenen oder Drittplattformen ein wichtiger Bestandteil der Verwertungskette. Wir freuen uns, dass wir für unsere Mitglieder in diesem Wachstumssegment nun Planungssicherheit schaffen konnten.“

Der Gesamtvertrag umfasst die Lizenzierung von abonnementbasierten Video-on-Demand-Diensten und gilt – soweit die Dienste bereits verfügbar waren – rückwirkend ab dem 1. Januar 2009. Nicht davon abgedeckt sind werbefinanzierte Streaming-Angebote und Angebote von Online-Videotheken, bei denen Videos gekauft oder geliehen werden können, für die bereits seit 2011 ein Gesamtvertrag und ein Tarif bestehen.

Quelle: www.bitkom.org

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